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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 82 Seiten

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916.307.1 Landwirtschaft

Anhang 8.2 (Art. 7 und 9)

Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Futtermittel für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere

Die Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Futtermittel für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere entsprechen den Anforderungen von Anhang VII40 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 200941 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission.

40 Der Verweis auf Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 1 im Untertitel „Kapitel 1“ ist für diese Verordnung durch den Verweis auf Artikel 7 Absatz 1 zu ersetzen. Der Verweis auf Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 1 im Untertitel „Kapitel 2“ ist für diese Verordnung durch den Verweis auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f zu ersetzen.

41 ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1