Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 13 Seiten
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Direktionsbereich Landwirtschaftliche Produktionsmittel
1 Erläuterungen zur Totalrevision der Futtermittel-Verordnung (FMV) und der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV)
1.1 Ausgangslage
Seitdem die Verordnung vom 26. Mai 1999 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (SR 916.307) am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist, wurde sie zehn Mal geändert. Bei den Anpassungen handelte es sich mehrheitlich um eine Angleichung an die Entwicklung der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, den Futtermittelhandel zwischen der Schweiz und der EU gemäss dem Agrarabkommen vom 21. Juni 1999 zu erleichtern. Die schweizerische Futtermittelgesetzgebung ist in Bezug auf die Hygieneregeln als gleichwertig mit dem EU-Recht anerkannt. Die technischen Bestimmungen stimmen weitgehend mit den europäischen Vorschriften überein.
Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 10. Juni 1999 (FMBV, SR 916.307.1) wurde seit ihrer Inkraftsetzung neun Mal revidiert.
Zahlreiche EU-Richtlinien, wovon die Richtlinie 96/25/EG über den Verkehr mit Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen und die Richtlinie 79/373/EWG über den Verkehr mit Mischfuttermitteln die wichtigsten sind, werden durch die neue Verordnung (EG) Nr. 767/2009 ersetzt. Letztere wird ab dem 1. September 2010 gelten.
In Anbetracht dieser Entwicklung erweist sich eine Totalrevision der schweizerischen Futtermittelverordnungen als notwendig. Die beiden Erlasse ergänzen einander: die Futtermittelbuch-Verordnung des Departements enthält die technischen Vorschriften, die von der bundesrätlichen Futtermittelverordnung vorgesehen sind. Sie sind daher in diesem Stadium als eine einzige Vorlage zu betrachten.
Für die Futtermittel-Verordnung bestand bisher keine Abkürzung. Der vorliegende Entwurf schlägt daher die Abkürzung FMV (Futtermittel-Verordnung) vor, in Anlehnung an die für die Futtermittelbuch-Verordnung geltende Abkürzung FMBV.
1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Kapitelgliederung der neuen FMV richtet sich nach den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien, die in der EU in Kraft sind. Der Gegenstand und der Geltungsbereich der einzelnen Kapitel werden am Anfang der Verordnung zusammengefasst, um eine Gesamtübersicht zu geben. Die Artikel übernehmen die Formulierung der entsprechenden EU-Bestimmungen, insoweit als die
europäischen Regelungen mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar sind.
Mit der Totalrevision der beiden Futtermittel-Verordnungen werden gegenüber den bisherigen Bestimmungen folgende Neuerungen eingeführt:
• Die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Ausgangsprodukte) müssen nicht mehr zugelassen werden. Die Vorschriften über die internen Kontrollen der Unternehmen gemäss den
Grundsätzen des HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) sorgen für eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf die Qualität der verwendeten Stoffe. Diese Neuregelung wirkt sich sowohl auf die Dynamik der Unternehmen als auch auf den Warenverkehr positiv aus.