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Vernehmlassung 2009/55: Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II) · 2 Seiten

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Vorlage II Entwurf

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Waffengesetz vom 20. Juni 19972 wird wie folgt geändert:

Art. 25a Absatz 3 Bst. e (neu)

3 Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen für:

e. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grenzschutzbehörden anderer Schengen-Staaten, die zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schweizerischer Grenzschutzbehörden bei operativen Einsätzen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums in der Schweiz mitwirken;

Art. 27 Absatz 4 Bst. e (neu)

4 Keine Bewilligung brauchen:

e. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grenzschutzbehörden anderer Schengen-Staaten, die zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schweizerischer Grenzschutzbehörden bei operativen Einsätzen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums in der Schweiz mitwirken;

II

Änderung bisherigen Rechts

1 BBl 2010 ...