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Vernehmlassung 2009/55: Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II) · 2 Seiten

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Vorlage I Entwurf

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO- Feuerwaffenprotokolls

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ....2,

beschliesst:

Art. 1

1 Das Zusatzprotokoll vom 31. Mai 20013 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (UNO-Feuerwaffenprotokoll) zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 20004 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Protokoll zu erklären.

Art. 2

Das Waffengesetz vom 20. Juni 19975 wird wie folgt geändert:

Art. 31c Abs. 2 Bst. bbis (neu)

2 Die Zentralstelle nimmt neben ihrem Auftrag nach den Artikeln 9a Absatz 2, 22b, 24 Absätze 3 und 4, 25 Absätze 3 und 5, 31d, 32a, 32c und 32j Absatz 1 insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:

bbisSie bearbeitet Ersuchen ausländischer Behörden um Rückverfolgung

von Feuerwaffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Bestand-

1 2 BBl 2010 ... 3 SR ...; AS ...