Anhang Bericht
Vernehmlassung 2009/63: Technische Eisenbahnbestimmungen sowie Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs · 4 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: BAV521/521/2006/10209/2008-10-072008-10-07/129129
triebsbewilligung für die ganze Schweiz zu erteilen; das ist konsistent mit der heutigen Praxis und gibt für die Bahn keinen zusätzlichen Aufwand.
3. Kapitel: Fahrzeuge
2. Abschnitt Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Adhäsionsbahnen
zu Art. 55 Sicherheitssteuerung und Zugbeeinflussung
Anpassungen in Folge Überarbeitung von Abschnit: Verweis und Angleichung der Begriffe.