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Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 2 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Erleichterte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom …1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 20053 wird wie folgt geändert:

Art. 21 Abs. 3 (neu)

3 Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss können in Abweichung von Absatz 1 zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist.

Art. 27 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. d sowie Abs. 2bis (neu)

1 Ausländerinnen und Ausländer können für eine Aus- oder Weiterbildung zugelassen werden, wenn:

d. sie die persönlichen und bildungsmässigen Voraussetzungen für die vorgesehene Aus- oder Weiterbildung erfüllen.

2bis Der weitere Aufenthalt in der Schweiz nach Abschluss oder Abbruch der Aus- oder Weiterbildung richtet sich nach den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen dieses Gesetzes.

Art. 30 Abs. 1 Bst. i

Aufgehoben

1 BBl ...

2 BBl ...

3 SR 142.20

2009–......