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Vernehmlassung 2009/71: 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss · 7 Seiten

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Sekretariat der Staatspolitischen

Kommissionen

CH-3003 Bern

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Entwurf, 26.10.09

Fax 031 322 98 67

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27. Oktober 2009

08.407 Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss. Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung.

1. Ausgangslage

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat am 19. Juni 2009 beschlossen, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete ein Vernehmlassungsverfahren zur oben genannten parlamentarischen Initiative durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. Oktober 2009.

2. Der Vorentwurf

Absicht der SPK-N ist es, dass Absolventinnen und Absolventen von Schweizerischen Hochschulen aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA auf dem Arbeitsmarkt erleichtert zugelassen werden. In Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Jacques Neirynck stimmte die SPK-N dem Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) zu.

Mit der Vorlage sollen Verbesserungen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen, beim Aufenthalt zu einer Aus- oder Weiterbildung sowie bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für Studierende und für Studienabgängerinnen und -abgänger aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten erreicht werden.

In der Gesetzesvorlage werden drei Änderungen des AuG vorgeschlagen: Die geltende Vorrangregelung soll so geändert werden, dass neu auch Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. Weiter soll eine „gesicherte Wiederausreise“ nicht mehr als generelle Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu Aus- oder Weiterbildungszwecken vorausgesetzt werden. Schliesslich sollen bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden.

3. Die eingegangenen Vernehmlassungen

Bis zum 15. Oktober 2009 sind 69 Antworten eingegangen:

Kantonsregierungen:

OW, JU, SO, UR, AI, BS, BL, AR, NW, TG, ZG, AG, SG, ZH, VD, GR, FR, GL, LU, TI, NE, VS, SH, SZ

101-04/08.407n/SPK--CIP