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Vernehmlassung 2009/74: Teilrevision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) · 2 Seiten

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1 Diese Änderung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2010 in Kraft.

2 Die Änderung von Artikel 28 Sachüberschrift tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

XXX Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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