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Vernehmlassung 2009/81: Änderung der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV, SR 916.51) · 2 Seiten

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Art. 3 Abs. 2

2 Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse von Hauskaninchen sind mit dem Hinweis «aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung» zu deklarieren.

Art. 16 Übergangsbestimmung zur Änderung vom … 2010

Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse von Hauskaninchen, die nach bisherigem Recht nicht deklariert werden mussten, können bis zum 31. Dezember 2010 deklarationsfrei verkauft werden.

II

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova