Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/94: Ausführungsgesetz Art. 86 Bundesverfassung (Spezialfinanzierung Luftverkehr): Änderung des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) · 5 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
chanismus an (Flughafen Basel-Mulhouse). Der Kanton Tessin schlug zudem vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Verkehrsanbindungen von kleineren Flughäfen an Landesflughäfen zu subventionieren.
Die Flughäfen Zürich und Basel-Mulhouse sowie die Swiss International Airports Association (SIAA) forderten, dass Beitrage nur an solche Akteure ausgerichtet werden dürfen, welche einen unmittelbaren Nutzen für die Schweiz oder für die Schweizer Luftfahrt generieren oder bei welchen zumindest ein starker Bezug zur Schweiz nachgewiesen werden könne.
Die bereits in der Botschaft zur Änderung von Artikel 86 BV beschriebene Verteilung der Mittel auf die drei Massnahmebereiche (50-25-25) stiess bei den Anhörungsteilnehmern weitgehend auf Zustimmung. Vereinzelt wurde angeregt, ganz vom Verteilschlüssel abzusehen. In der Mehrheit begrüsst wurde auch die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit der vorübergehenden Abweichung vom Verteilschlüssel. Einzelne Anhörungsteilnehmer befürchteten, dass den Vollzugsbehörden beim Entscheid über die Verteilung der begrenzten Mittel zu viel Ermessensspielraum eingeräumt werde (Flughafen Zürich, Flughafen Lugano, SIAA).
Von Vertretern der Allgemeinen Luftfahrt (General Aviation) wurde bemängelt, dass diese – trotz ihrem grossen Beitrag zum Flugtreibstoffsteueraufkommen – bei der vorgesehenen Verteilung der Mittel nicht entsprechend ihrem Betrag berücksichtigt werde.
Die Swiss Helicopter Association (SHA) forderte, die Erträge aus den Flugtreibstoffen auch zur Senkung der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Gebühren des BAZL zu verwenden.
Die Anhörung der interessierten Kreise über die Mittelverteilung wurde einhellig begrüsst,
wobei verschiedene Grade der Partizipation - vom Antrags- bis zum Entscheidrecht - vorgeschlagen wurden.
2.3 Einzelne Massnahmenbereiche
Im Bereich der Umweltschutzmassnahmen wurde angeregt, den Schwerpunkt auf konkrete Massnahmen zu legen, welche die betroffenen Anwohner der angrenzenden Landesflughäfen direkt entlasten (Kanton Genf). Mehrere Anhörungsteilnehmer äusserten sich kritisch zu den Beiträgen an Forschungsarbeiten; diese sollten über andere vom Bund bereits bestehenden Finanzierungskanäle unterstützt werden (Aerosuisse, Flughafen Genf, Flughafen Bern-Belp, Verband Schweizerischer Flugplätze, Schweizerischer Verband Flugtechnischer Betriebe).
Betreffend Massnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen (Security) machten einige Teilnehmer geltend, die Abwehr terroristischer und krimineller Aktivitäten gegen den Luftverkehr sei per se eine hoheitliche Aufgabe, weshalb sie auch gänzlich vom Staat finanzieren werden müsse (Flughafen Bern-Belp, Aerosuisse, SHA, Verband Schweizerischer Flugplätze, SIAA).
Im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung von Flugsicherungsdiensten aus den Mitteln der SFLV, verlangten einzelne Anhörungsteilnehmer, dass nicht nur bestimmte Kategorien, sondern sämtlichen Regionalflugplätze und Flugfelder, welche Flugsicherungsdienste beanspruchen, in den Genuss von Beiträgen aus der SFLV kommen sollten (Centre Patronal, Aerosuisse, Pilatus, Flugplatz Ecuvillens). Auf der anderen Seite betonten insbesondere die Landesflughäfen, dass nebst der Flugsicherung ein ausreichender Betrag für die übrigen Safety-Massnahmen verbleiben müsse. Von Vertretern der Helikopterindustrie (Rega, SHA, Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren) wurde beantragt, eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Bau und Sanierung von Spitallandeplätzen zu schaffen.