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Vernehmlassung 2009/94: Ausführungsgesetz Art. 86 Bundesverfassung (Spezialfinanzierung Luftverkehr): Änderung des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) · 4 Seiten
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Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 22. März 19852 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Artikel 1
1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Verwendung des Reinertrags der vom Bund auf Treibstoffen erhobenen Verbrauchssteuer (Mineralölsteuer) und der Nationalstrassenabgabe im Bereich des Strassenverkehrs und des Luftverkehrs.
Art. 2 Berichterstattung
Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten jeweils mit dem Voranschlag und der Rechnung Bericht über die Verwendung der für den Strassen- und den Luftverkehr bestimmten Mineralölsteuer.
Gliederungstitel vor Artikel 3
2. Titel: Strassenverkehr
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Einleitungssatz und Art. 4 Abs. 1 und 5
Betrifft nur den französischen Text
1BBl 2010 …