AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Blatt Nr.: 4

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2012

Tragwerkskonzept Projektbestimmende Grundidee hinsichtlich des Trag-

werks.

Unterstützungen Tragwerkselemente, wie Widerlager Stützen, Stützen-

reihen, Pfeiler, Wände, Wandscheiben, die Kräfte aus einem Tragwerk an oder über dem Gleis in den Untergrund ableiten.

Wandscheibe Wandartiges, vertikales Bauteil, das Lasten hauptsäch-

lich in vertikaler Richtung aufnimmt und auf andere Bauteile überträgt.

1.2 Abkürzungen

BWK Bauwerksklasse

QRA Quantitative Risikoanalyse zur Bewertung der Anprallrisiken nach UIC-Kodex

777-2

LM 4 Lastmodell 4 gemäss SIA 261, Ziffer 12.2

LM 5 Lastmodell 5 gemäss SIA 261, Ziffer 12.2

OK Oberkante

P35 Perronkante mit Perronhöhe 35 cm über SOK

P55 Perronkante mit Perronhöhe 55 cm über SOK

UK Unterkante

WA Weichenanfang

1.3 Bezeichnungen

A-i Betriebssituation für Bauten der Bauwerksklasse A

a Abstand zwischen dem anprallgefährdeten Tragwerkselement und der

nächstgelegenen Gleisachse, rechtwinklig zur Gleisachse

aG Grenzabstand zwischen der Gleisachse und dem anprallgefährdetem Trag-

werkselement, rechtwinklig zur Gleisachse

aLW Abstand zwischen der Gleisachse und der gleisseitigen Begrenzungsfläche

einer Leitkante, rechtwinklig zur Gleislängsachse

amin Mindestabstand zwischen Gleisachse und anprallgefährdetem Tragwerksele-

ment, rechtwinklig zur Gleislachse gemessen

aQRA Abstand zwischen Gleisachse und anprallgefährdetem Tragwerkselement, bei

dessen Unterschreitung eine Risikoanalyse nach UIC-Kodex 777-2 erforderlich ist

aR Abstand zwischen Gleisachse und anprallgefährdetem Tragwerkselement, bei

dessen Einhaltung oder Überschreitung die festgelegten Anprallkräfte reduziert werden dürfen

aU Abstand zwischen der gleisseitigen Begrenzungsfläche einer Leitkante und

dem durch die Leitkante zu schützenden Tragwerkselement

Fortsetzung Blatt Nr. 4