AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Blatt Nr.: 8

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2012

4 Bauwerksklassen

4.1 Bauten an und über der Eisenbahn sind einer Bauwerksklasse zuzuordnen.

4.2 Die Bauwerksklasse berücksichtigt die unterschiedlichen Schadenpotentiale, die sich

aus der Art und Nutzung des Bauwerks ableiten lassen.

4.3 Bauwerksklassen

Klasse A Bauten mit hohem Schadenpotential, die häufig eine hohe Personendichte aufweisen wie z.B.:

- Gebäude an oder über der Eisenbahn mit Geschäfts-, Veranstaltungs-, Schulungs- oder Fabrikationsräumen

- mehrgeschossige Wohn- Park- oder Lagerhäuser an oder über der Eisenbahn

- Überwerfungsbauwerke der Bahn bei Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen (≥ 120 Züge pro Tag und Fahrtrichtung)

- Strassenbrücken von besonderer Wichtigkeit mit hohem Verkehrsaufkommen (DTV > 40'000 Fz/d)

- Unterirdische Bahnhöfe

Klasse B Bauten mit beträchtlichem Schadenpotential, die häufig eine geringe bis mittlere Personendichte aufweisen wie z.B.:

- Strassenbrücken, Rad- und Fusswegbrücken

- Überwerfungsbauwerke der Bahn bei Strecken mit geringem oder mittlerem Verkehrsaufkommen (< 120 Züge pro Tag und Fahrtrichtung)

- Ein- bis zweigeschossige Gebäude über der Eisenbahn, ohne Wohn-, Geschäfts- Schulungs- oder Fabrikationsräume

Schutzgalerien der Bahn

Klasse C Bauten mit geringem Schadenpotential, die normalerweise eine geringe Personendichte aufweisen wie z.B.:

- ein- bis zweigeschossige Wohngebäude neben der Bahn

- eingeschossige Fabrikationsgebäude, Lagerhäuser

- Depots und Werkstätten der Bahn

Klasse D Eingeschossige Bauten auf Perronanlagen, Tragwerke von bahntechnischen Anlagen, Bauten, die nicht den übrigen Klassen zuzuordnen sind wie z.B.:

- Fahrleitungs- und Signalmasten, Signalbrücken

- Perrondächer für ein oder zwei Perronkanten, die keine Gleise überspannen

- Verladeanlagen

Tabelle 1: Bauwerksklassen

4.3.1 Bei besonders bedeutenden und wichtigen Bauten der Bauwerksklassen B und C ist im

Einzelfall eine Aufklassierung von Klasse B in Klasse A bzw. von Klasse C in Klasse B zu prüfen.