AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt Nr.: 2

Ausgabe: 01.07.2010

Artikel: Anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik,

Sorgfaltsregeln Entwurf: 14.04.2011

(AB 2.1) Kommentar [KAV1]: AB 2.1 Ziffern 4 und 5 werden nach AB 4.1 Ziffern 4 und 5 verschoben. Sie passen nach Über-AB 2.3 arbeitung von Art. 2 EBV nicht mehr in

die AB 2.1.

1. Wo im konkreten Anwendungsfall, insbesondere bei Neuentwicklungen, Normen oder Gelöscht: 4. Für Normalspurfahrzeuge

Vorschriften fehlen oder bestehende Normen oder andere Regeln der Technik zu un- des grenzüberschreitenden Verkehrs, die im Neuzustand in der Schweiz befriedigenden Ergebnissen bezüglich der Sicherheit der Eisenbahn führen oder füh- zugelassen werden, gelten die Vorgaren könnten, ist auf jenes Wissen abzustellen, das die physikalischen Gesetze und ben der TSI zum Teilsystem „Fahrzeudie Resultate von Versuchen bzw. Messungen sowie die praktischen Betriebs- bzw. ge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems in der Einsatz-Erfahrungen vereint. Fassung vom 23. Dezember 2005. ....................Dies gilt auch für beste-Die Konsequenzen der Anwendung dieses Wissens müssen dabei mit einer dem hende Fahrzeuge, die im Rahmen von Fachbereich entsprechenden Zuverlässigkeit prognostizierbar sein. Modernisierung oder Umbau mit moderneren Motoren ausgerüstet werden.