AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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ANHANG NR. 4 ZU DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EI-
SENBAHNVERORDNUNG
Blatt Nr.: 9 Gelöscht:6 BEGRIFFE
Ausgabe: 01.01.1984
ZU FAHRZEUGE
Mehrfachtraktion ohne Fernsteuerung:
Jedes nicht ferngesteuerte Triebfahrzeug wird von einem Triebfahrzeugführer bedient.
Mehrfachtraktion mit Fernsteuerung:
Sämtliche Triebfahrzeuge werden nur von einem Führerstand aus bedient.
Äussere Untersuchung:
– Bei Behältern und Leitungssystemen: Prüfung des äusseren Zustandes und Kontrolle der War-
tung.
– Bei Dampfkesseln: Prüfung des Kessels und seiner Ausrüstung auf sichtbare Beschädigungen.
Die Kesselverkleidung ist nur entfernt, wenn gleichzeitig auch eine innere Untersuchung (Kesselrevision) vorgenommen wird.
Innere Untersuchung:
– Bei Behälter: Prüfung des inneren Zustandes.
– Bei Dampfkesseln (Kesselrevision): Reinigung und Prüfung des inneren und äusseren Zustan-
des des Kessels sowie Kontrolle der Wandstärken und Prüfung der Rundungen der Feuerbüchse auf Anrisse. Sämtliche Siede- und Rauchrohre sind ausgebaut. Die Verkleidung des Kessels ist entfernt. Der Kesselraum zwischen Feuerbüchse und Stehkessel ist gereinigt.
Gelöscht: 7
Fortsetzung Blatt Nr. 10