AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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ANHANG NR. 4 ZU DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EI-
SENBAHNVERORDNUNG
Blatt Nr.: 8 Gelöscht:5 BEGRIFFE
Ausgabe: 01.01.1984
ZU FAHRZEUGE
Zugskomposition (im technischen Sinn):
Ein Triebfahrzeug oder mehrere zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen als Zug einsetzbar, das heisst, mit mindestens einem den betrieblichen Anforderungen genügenden Führerstand.
Vorstellwagen:
Bergseits aller Triebfahrzeuge eingereihter Wagen auf Zahnstangenstrecken.
Vollbremsung:
Bremsung mit grösstmöglicher Bremskraft nach stufenweiser Verstärkung der Bremskraft (Bremsstufen).
Schnellbremsung:
Beschleunigte Vollbremsung ohne stufenweise Verstärkung der Bremskraft. Bei Fahrzeugen mit Sicherheitsbremse wird diese zusätzlich wirksam.
Fernsteuerung:
Steuerung eines Triebfahrzeuges von einem anderen Fahrzeug aus.
Mehrfachtraktion:
Vereinigte Führung von mehreren Zugskompositionen oder Triebfahrzeugen (z.B. Doppeltraktion).
Gelöscht: 6
Fortsetzung Blatt Nr. 9