AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 369Fedlex · Vorlage

ANHANG NR. 4 ZU DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EI-

SENBAHNVERORDNUNG

Blatt Nr.: 8 Gelöscht:5 BEGRIFFE

Ausgabe: 01.01.1984

ZU FAHRZEUGE

Zugskomposition (im technischen Sinn):

Ein Triebfahrzeug oder mehrere zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen als Zug einsetzbar, das heisst, mit mindestens einem den betrieblichen Anforderungen genügenden Führerstand.

Vorstellwagen:

Bergseits aller Triebfahrzeuge eingereihter Wagen auf Zahnstangenstrecken.

Vollbremsung:

Bremsung mit grösstmöglicher Bremskraft nach stufenweiser Verstärkung der Bremskraft (Bremsstufen).

Schnellbremsung:

Beschleunigte Vollbremsung ohne stufenweise Verstärkung der Bremskraft. Bei Fahrzeugen mit Sicherheitsbremse wird diese zusätzlich wirksam.

Fernsteuerung:

Steuerung eines Triebfahrzeuges von einem anderen Fahrzeug aus.

Mehrfachtraktion:

Vereinigte Führung von mehreren Zugskompositionen oder Triebfahrzeugen (z.B. Doppeltraktion).

Gelöscht: 6

Fortsetzung Blatt Nr. 9