AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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ANHANG NR. 4 ZU DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EI- Formatiert: Deutsch SENBAHNVERORDNUNG (Schweiz)

Blatt Nr.: 5 Gelöscht:4 BEGRIFFE

Ausgabe: 01.07.2010

Gelöscht: ZU

FESTE ANLAGEN

Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen, Personenwarnsysteme

Weichen-Verschluss: (appareil de calage d'aiguille)

Element, das mindestens die anliegende Weichenzunge (Verschlusskraft), in vielen Fällen auch die

abliegende Weichenzunge (Festhaltekraft) im fahrbahntechnisch korrekten Abstand zu der Stock-

schiene hält.

Weichen-Verschlusskraft: (force de calage de l'aiguille)

Kraft, mit der die anliegende Weichenzunge durch den Verschluss in ihrer Lage gehalten wird.

Zugbeeinflussung: (contrôle de la marche des trains)

Überwachungseinrichtung zur Unterstützung der Beobachtung von Signalen, der Beachtung von

Maximalgeschwindigkeiten oder zur Einwirkung auf die Fahrzeuge.

Die Zugsicherung gemäss FDV ist eine Zugbeeinflussung.

Zuglaufmanagement: (gestion de la marche des trains)

Einrichtung, die Fahrwege anfordert und das Personal bei dispositiven und operativen Tätigkeiten für

Züge und Rangierbewegungen im Betrieb unterstützt.

Zugortungsanlage: (dispositif de localisation des convois)

Einrichtung zur Ermittlung der Standorte von Eisenbahnfahrzeugen.

Fortsetzung Blatt Nr. 6