Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/119: Mandat zur Neuverhandlung des Vertrages vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden · 2 Seiten
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1 Einleitung
Der trilaterale Polizeivertrag zwischen der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich ist seit 1. Juli 2001 in Kraft. Seither haben wesentliche Weiterentwicklungen der internationalen Polizeizusammenarbeit stattgefunden. Zudem hat in den vergangenen zehn Jahren auch die grenzüberschreitende Kriminalität zugenommen. Eine Expertengruppe analysierte deshalb den Polizeivertrag eingehend auf bestehende Lücken und sein Weiterentwicklungspotential. Als Resultat der Evaluierung stellten die Experten einstimmig fest, dass verschiedene Weiterentwicklungsbereiche existieren, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den drei Staaten auf ein neues Niveau heben und damit einen Beitrag zur verbesserten Kriminalitätsbekämpfung leisten können.
Einige der identifizierten Weiterentwicklungsbereiche betreffen namentlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Grenzkantone St. Gallen und Graubünden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement führte deshalb vom 31. März 2011 bis zum 30. Mai 2011 eine Anhörung bei der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren (KKJPD) durch. Die Anhörung sollte Aufschluss darüber geben,
a) ob eine Revision des Polizeivertrages im Sinne der Kantone ist,
b) welche Weiterentwicklungsbereiche im besonderen Interesse der Kantone liegen,
c) wer die Kantone im Rahmen von allfälligen Verhandlungen vertritt.
2 Ergebnisse der Anhörung
Im Rahmen der Anhörung haben 17 Kantone geantwortet (AG, AI, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, ZG und ZH). Alle Kantone, die sich geäussert haben, befürworten eine engere Polizeizusammenarbeit mit den umliegenden Staaten und unterstützen eine Revision des trilateralen Polizeivertrages. Die Weiterentwicklung soll eine Optimierung der Polizeizusammenarbeit und des Ressourceneinsatzes, insbesondere der Grenzkantone mit Österreich und Liechtenstein, erlauben.
Im Interesse der Kantone liegt namentlich die Aufnahme von Bestimmungen zum automatisierten Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, mit welcher die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften vereinfacht werden soll. Dabei sollen dieselben Verfahren zur Anwendung gelangen, welche die Schweiz mit Deutschland und Frankreich bereits erfolgreich praktiziert. Darüber hinaus besteht ein Interesse der Kantone, mit den Nachbarstaaten beim Zeugenschutz zu kooperieren. Überdies sollen künftig auch grenzüberschreitende Rückführungen ermöglicht werden, bei der in Gewahrsam befindliche Personen ausgeliefert bzw. ausgeschafft werden können. Schliesslich begrüssen die Kantone die Schaffung gemeinsamer Einsatzformen bzw. die Unterstützung bei Krisensituationen durch den Einsatz von Spezialeinheiten, die Möglichkeit zur Schaffung gemeinsamer Zentren sowie grenzüberschreitende Massnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Ermittlungen zum Zweck der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wird von den Kantonen ebenfalls grossmehrheitlich unterstützt. Einige Kantone haben zudem vorgeschlagen, den Prümer Vertrag in Bezug auf den Austausch von DNA- und Daktyloskopiedaten anzuwenden; den Kreuzverkehr zwischen Justiz und Polizei einzuführen und die direkte Ausleitung von Telefonkontrolldaten an die ersuchende Amtstelle zu ermöglichen.
Die Kantone sind bereit, Einsitz in die Verhandlungsdelegation zu nehmen. Die Vertretung der Kantone soll sich aus Mitgliedern der KKJPD und der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) zusammensetzen, wobei in erster Linie eine Vertretung aus der Ostschweiz zu berücksichtigen ist.
3 Weitere Schritte
Die KKJPD unterstützt das EJPD in seiner Haltung, das Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich zu revidieren. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das EJPD, einen entsprechenden Antrag an den Bundesrat im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen zu stellen. Die von der KKJPD angeführten Weiterentwicklungsbereiche sollen im Rahmen der Verhandlungen eingebracht werden.