Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/119: Mandat zur Neuverhandlung des Vertrages vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden · 7 Seiten

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Bern, 11. April 2011

Anhörung

Über das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Vertrags vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden

(SR 0.360.163.1)

In Anwendung von Art. 2 der Vernehmlassungsverordnung (SR 172.061.1 ).

1. Gegenstand der Anhörung

Der trilatérale Polizeikooperationsvertrag zwischen der Schweiz, Liechtenstein und Österreich ist seit 1. Juli 2001 in Kraft. Seither haben wesentliche Weiterentwicklungen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit stattgefunden, welche sich nicht im aktuellen Abkommen widerspiegeln. Die Innenminister Österreichs, Liechtensteins wie auch die damalige Vorsteherin des EJPD einigten sich deshalb im Januar 2009 in Feusisberg darauf, den Polizeivertrag eingehend auf allfällige Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen. Die von den Ministern eingesetzte Expertengruppe evaluierte anlässlich verschiedener Sitzungen Weiterentwicklungsbereiche und führte zu diesem Zweck auch jeweils innerstaatliche Konsultationen durch, in der Schweiz u.a. auch bei den Kantonspolizeien. Die Experten kommen in ihrem Abschlussbericht vom 9. Dezember 2010 einstimmig zum Ergebnis, dass eine Weiterentwicklung des trilateralen Polizeivertrages Sinn macht. Sie beantragen deshalb eine Revision des Abkommens.

Die von den Experten identifizierten Weiterentwicklungsbereiche heben den revidierten Polizeivertrag auf ein neues Niveau und gehen in einzelnen Punkten weiter als die bislang von der Schweiz abgeschlossenen Polizeikooperationsverträge. Zudem betreffen einige Weiterentwicklungsbereiche die Zusammenarbeit der Schweizer Grenzkantone mit ihren Nachbarn direkt. Es ist deshalb angezeigt, die Kantone anzuhören,

a) ob eine Weiterentwicklung des Polizeivertrages sinnvoll ist,

b) welche Weiterentwicklungsbereiche im besonderen Interesse der Kantone liegen,

c) wer die Kantone im Rahmen der allfälligen Verhandlungen vertritt.

2. Gründe für eine Revision des trilateralen Polizeikooperationsabkommens

Am 27. April 1999 wurde der Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die grenz-