Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/121: Deklarationsverordnung und Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen · 10 Seiten

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Die künftige Verordnung soll diese Mängel beseitigen, indem sie die Vorschriften klarer gestaltet und veränderten Verhältnissen anpasst. In vielen Bereichen gibt es Richtlinien der EU, die sachgerecht erscheinen und ins schweizerische Recht übernommen werden sollen.

2. Vernehmlassungsteilnehmer

Mit Rundschreiben vom 14. September 2011 hat das EJPD die Kantone, die interessierten Verbände und Organisationen, den Detailhandel sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme bis am 15. Dezember 2011 eingeladen.

Insgesamt wurden für diese Anhörung 56 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben. Praktisch alle davon haben eine Antwort eingereicht. Einige wenige haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. Zusätzlich haben sich drei Aufsichtsbehörden des gesetzlichen Messwesens, zwei Eichämter sowie 16 nicht offiziell eingeladene Interessengruppen, Verbände, Organisationen oder Einzelne mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet.

Eine Übersicht über die Vernehmlassungsadressaten und zusätzlich eingereichte Stellungnahmen finden sich im Anhang.

3. Überblick über die Stellungnahmen

Von den Kantonen haben alle eine Antwort eingereicht ausser die Kantone St. Gallen und Genf. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.

Von der zu einer Stellungnahme eingeladenen Branchen und Verbände haben ausser Chocosuisse, dem Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF), VLI Schweiz und den Konsumentenorganisationen kf und ACSI alle eine Antwort eingereicht. Bemerkenswert ist, dass sich zahlreiche weitere Verbände mit einer Stellungnahme gemeldet haben, insbesondere aus der Getränkebranche. Die Konsumentenorganisationen aus der Deutschschweiz wie auch aus der Westschweiz haben zu diversen Neuerungen der zukünftigen Mengenangabeverordnung ausführliche Stellungnahmen abgegeben.

Die zu einer Stellungnahme eingeladenen Detailhändler haben alle ausser Lidl Schweiz teils umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.

Die Auswertung zeigt, dass die Kantone, die Konsumentenschutzorganisationen, die Branchenverbände sowie der Detailhandel das Vorhaben der Totalrevision der heute geltenden Deklarationsverordnung grundsätzlich sehr begrüssen. Es gab keine fundamentalen Einwände gegen das Vorhaben. Einzig die Thematik der möglichen Einführung der in der Europäischen Union geltenden Wertereihen für Weine in das schweizerische Recht, hat zu grossen unterschiedlichen Reaktionen geführt. Von totaler Ablehnung aus der Weinbranche, insbesondere aus dem Kanton VD, bis zu Zustimmung aus Reihen des Konsumentenschutzes. Zu zahlreichen weiteren Einzelfragen sind Änderungsanliegen und wertvolle Anregungen eingegangen.

4. Ergebnisse der Anhörung im Einzelnen

4.1 Geltungsbereich der MeAV bezüglich Arzneimitteln (Art. 1)

Gemäss Entwurf der zukünftigen MeAV sollen alle Fertigpackungen von Arzneimitteln nicht mehr der zukünftigen Mengenangabeverordnung unterstellt sein. Die Kantone AI, BL, FR, GL, NE, SH, SO, SZ, TG, ZH lehnen diesen Vorschlag ab und fordern, dass zumindest die Fertigpackungen der Arzneimittelkategorien D und E weiterhin in der Mengenangabeverord-