Bericht, Begleitschreiben und Adressatenliste

Vernehmlassung 2010/143: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 4 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Abteilung Finanzierung

3003 Bern, BAV

Kantonale Stellen für den öffentlichen Verkehr

Verband öffentlicher Verkehr

SBB

BLS

SOB

Cargo-EVU

Trasse Schweiz AG

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr

Referenz/Aktenzeichen: 151/2010-08-04/189

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen: vkb

Sachbearbeiter: Beat von Känel

Bern, 09. November 2010

Anhörung: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die geplante Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung informieren. Den Verordnungstext finden Sie in der Beilage.

1. Zusammenfassung

1

Auf Grund des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG) hat der Bundesrat am 25. No-

2

vember 1998 die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) erlassen. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die NZV in einigen wenigen Punkten angepasst werden muss. Es handelt sich dabei insbesondere um die folgenden Punkte:

 Verfahren bei Streckensperrungen,

 Vorgehen beim Vorliegen mehrerer Anträge für dieselbe Trasse,

 Berechtigung der Netzbenutzerinnen, einen Antrag auf Änderung der Prioritätenordnung nach

Artikel 9a EBG zu stellen,

 Präzisierungen in Bezug auf die Kapazitätsanalyse überlasteter Strecken,

 Präzisierungen zur Berechnung des Deckungsbeitrags im konzessionierten Personenverkehr,

 Regelung betreffend Berücksichtigung der Zugkontrolleinrichtungen in der Netzzugangsvereinba-

rung.

1 SR 742.101

2 SR 742.122 Bundesamt für Verkehr BAV Beat von Känel Mühlestrasse 6, Ittigen Postadresse: 3003 Bern Tel. 031 324 63 38, Fax 031 322 59 87 [email protected] www.bav.admin.ch