Bericht, Begleitschreiben und Adressatenliste
Vernehmlassung 2010/143: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) · 4 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Abteilung Finanzierung
3003 Bern, BAV
Kantonale Stellen für den öffentlichen Verkehr
Verband öffentlicher Verkehr
SBB
BLS
SOB
Cargo-EVU
Trasse Schweiz AG
Schiedskommission im Eisenbahnverkehr
Referenz/Aktenzeichen: 151/2010-08-04/189
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: vkb
Sachbearbeiter: Beat von Känel
Bern, 09. November 2010
Anhörung: Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die geplante Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung informieren. Den Verordnungstext finden Sie in der Beilage.
1. Zusammenfassung
1
Auf Grund des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG) hat der Bundesrat am 25. No-
2
vember 1998 die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) erlassen. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die NZV in einigen wenigen Punkten angepasst werden muss. Es handelt sich dabei insbesondere um die folgenden Punkte:
Verfahren bei Streckensperrungen,
Vorgehen beim Vorliegen mehrerer Anträge für dieselbe Trasse,
Berechtigung der Netzbenutzerinnen, einen Antrag auf Änderung der Prioritätenordnung nach
Artikel 9a EBG zu stellen,
Präzisierungen in Bezug auf die Kapazitätsanalyse überlasteter Strecken,
Präzisierungen zur Berechnung des Deckungsbeitrags im konzessionierten Personenverkehr,
Regelung betreffend Berücksichtigung der Zugkontrolleinrichtungen in der Netzzugangsvereinba-
rung.
1 SR 742.101
2 SR 742.122 Bundesamt für Verkehr BAV Beat von Känel Mühlestrasse 6, Ittigen Postadresse: 3003 Bern Tel. 031 324 63 38, Fax 031 322 59 87 [email protected] www.bav.admin.ch