Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/18: Teilrevision der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 5 Seiten

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gesetzes über die Krankenversicherung vom 21. Dezember 2007). Somit ergibt sich ein nahtloser Übergang zum neuen Ausgleichssystem. Entsprechend muss auch die Geltungsdauer der VORA zum bisherigen Risikoausgleich bis zum 31. Dezember 2011 verlängert werden. Dazu wird Artikel 17 um einen zusätzlichen Absatz 6 ergänzt.

2.7 In-Kraft-Treten

Das In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung wurde auf den 1. Januar 2011 festgesetzt.