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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Übersicht

In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die Leitlinien, Ziele und Massnahmen zur Kulturförderung des Bundes in der Kreditperiode 2012–2015. Er bean-

tragt Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 632,7 Millionen Franken. Damit bleibt das Kreditvolumen für die Kulturförderung stabil. Der Bund erfüllt in verschiedenen Bereichen neue Aufgaben: die Förderung der

musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Schaffung eidgenössischer Preise für Tanz, Literatur, Musik und Theater, die Förderung von Schweizer Buchverlagen sowie die systematische Förderung des künstlerischen Nach-

wuchses.

Erstmals arbeiten alle Kulturinstitutionen des Bundes an gemeinsamen Fragestellungen: Das Projekt «Kultur Digital» behandelt die Auswirkungen der Digitalisie-

rung auf die Kultur. Das Projekt «Lebendige Traditionen» veranschaulicht und fördert regionale kulturelle Identitäten.

Ausgangslage

Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz; KFG) verabschiedet. Gemäss KFG erfolgt die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes über eine jeweils vierjährige Botschaft (Kulturbotschaft). Die erste Kulturbotschaft umfasst die Jahre 2012–2015.

Die Botschaft nennt für alle Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes (Bundesamt für Kultur, Stiftung Pro Helvetia, Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Nationalmuseum) die Herausforderungen, Ziele, Massnahmen sowie die benötigten Finanzmittel für die Kreditperiode 2012–2015. In dieser systematischen Gesamtschau wird die Kulturförderung des Bundes erstmals als eigenständiges Politikfeld fassbar.

Leitlinien der Kulturförderung

Mit der vorliegenden Botschaft setzt sich der Bundesrat zum Ziel, die Kulturförderung des Bundes durch Stärkung der Kernkompetenzen zu profilieren und zu entwickeln. Die Botschaft basiert auf einem Kulturbegriff, welcher die Förderung der Künste in ihren klassischen und modernen Sparten sowie die Bewahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes in den Vordergrund stellt (Ziff. 1.1.1.1).

Der Bundesrat nimmt eine Auslegeordnung der Veränderungen und Entwicklungen in der Kulturlandschaft vor. Die von ihm vorgeschlagenen Schwerpunkte verstehen sich als Antwort auf aktuelle Herausforderungen (Ziff. 1.1.2.4) und orientieren sich an den gesetzlich definierten Prioritäten: Förderung des Zugangs zur Kultur sowie Bewahrung und Entwicklung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt (Ziff. 1.2.2).