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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten
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BAK, Pro Helvetia, NB und SNM beteiligen sich mit Einzelprojekten oder ganzen Programmen an zwei übergreifenden Themen: Unter den Titeln «Kultur Digital» und «Lebendige Traditionen» werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kulturproduktion, -vermittlung und -rezeption behandelt bzw. die Bedeutung regionaler und traditioneller Kulturformen für das kulturelle Leben in der Schweiz untersucht.
Erstmals arbeiten damit alle Kulturinstitutionen des Bundes an gemeinsamen Fragestellungen. Die transversalen Themen setzen einen besonderen Akzent und geben der Kulturpolitik des Bundes deutlichere Konturen. Es handelt sich um Themen von gesellschaftlicher Relevanz, die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Institutionen sowie Kantonen und Städten eröffnen.
Geltungsbereich und Umsetzung
Zusammen mit der Botschaft legt der Bundesrat die Entwürfe für insgesamt acht Bundesbeschlüsse (Kreditbeschlüsse) über die Finanzierung der Kultur in den Jahren 2012–2015 vor. Die Botschaft erfasst grundsätzlich sämtliche Transfer- und Investitionskredite der Kulturförderung des Bundes, unabhängig davon ob die Rechtsgrundlagen in einzelnen Spezialgesetzen (z. B. Filmgesetz, Sprachengesetz usw.) oder im KFG selber verankert sind. Punktuelle Ausnahmen bilden die Kernaufgaben der NB, die Schweizerschulen im Ausland oder die Kulturaktivitäten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Aus Gründen der Transparenz sind aber auch diese Bereiche kurz dargestellt (Ziff. 1.2.1).
Die Kulturbotschaft wird durch eine Ausführungsverordnung des Bundesrates zum KFG und durch Förderungskonzepte (erlassen vom Eidgenössischen Departement des Inneren, EDI) bzw. durch die Beitragsverordnung von Pro Helvetia (erlassen vom Stiftungsrat der Pro Helvetia) konkretisiert. Diese Erlasse werden ab Herbst 2010 erarbeitet und sollen gleichzeitig mit dem KFG per 1. Januar 2012 in Kraft treten (Ziff. 1.2.5).
Verhältnis zur Finanzplanung des Bundes
Die mit der vorliegenden Botschaft beantragten Finanzierungsbeschlüsse in der Höhe von insgesamt 632,7 Millionen Franken für die Jahre 2012–2015 halten sich an die Vorgaben der Finanzplanung des Bundes. Mehrmittel gegenüber dem Finanzplan sind nicht vorgesehen. Das Gesamtkreditvolumen aller Kulturfördermittel bleibt somit stabil (Ziff. 3).