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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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Förderungsbereich «Filmförderung»:

– Ausbau und Anpassung der erfolgsabhängigen Filmförderung: Der Mechanismus der erfolgsabhängigen Filmförderung (succès cinéma) soll neu durch den Aspekt der künstlerischen Qualität erweitert werden. Gutschriften können nicht mehr nur ausschliesslich mittels Kinoeintritten, sondern auch durch Erfolge an wichtigen Festivals generiert werden. Insgesamt soll die erfolgsabhängige Filmförderung ausgebaut werden.

– Verbesserung des aktuellen Expertisesystems für die selektive Filmförderung: Das aktuelle System der Fachkommissionen erlaubt dem BAK, Filmprojekte zu unterstützen, deren Potential in Bezug auf Qualität, Vielfalt und Sichtbarkeit erwiesen ist. Die Experten müssen insbesondere über Kompetenzen in den Bereichen Filmschaffen, Technik, Produktion und Promotion von Filmen verfügen. Im Hinblick auf die neuen Filmförderungskonzepte werden derzeit verschiedene Expertisemodelle evaluiert. Ein neues Modell soll ab 2012 den Dialog zwischen Gesuchstellern und Experten stärken und die Transparenz in der Kommunikation der Förderentscheide sicherstellen.

Förderungsbereich «Filmkultur»:

– Förderung professionell organisierter Festivals, welche unterschiedlich ausgerichtet sind und einen wertvollen Beitrag Filmkultur leisten;

– Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Medium Film durch medienpädagogisch abgestützte Projekte unter Berücksichtigung des audiovisuellen und filmkulturellen Umfeldes, in dem sich Kinder und Jugendliche bewegen;

– Unterstützung von Filmzeitschriften als Plattform der kritischen Berichterstattung und Reflexion;

– Förderung von Projekten, die filmkulturell relevante Themen und Filme vermitteln und eine originelle und interessante Auseinandersetzung mit der nationalen und internationalen Filmkultur erlauben;

– Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Institutionen in den Bereichen Sensibilisierung, Zugang zur Filmkultur sowie Promotion des Schweizer Films;

– Unterstützung des Schweizer Filmarchivs in Lausanne (Cinémathèque) im Hinblick auf eine kohärente Konservierungspolitik sowie die Restaurierung und Erschliessung der schweizerischen Filmbestände;

– Zusammenführung der bisher zweispurigen Finanzierung (in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia) der Promotionsorganisation Swiss Films beim BAK.

Förderungsbereich «Vielfalt und Qualität des Filmangebots»:

Unterstützung der Schweizer Kinosäle bei Umrüstung auf digitale Projektionstechnik: Das BAK geht davon aus, dass sich die neusten Entwicklungen in der digitalen Projektionstechnik nachteilig auf das Filmangebot in den Schweizer Kinosälen auswirken. Im Hinblick darauf plant das BAK spezifische Massnahmen. Kinobetreiber, welche finanziell nicht in der Lage sind, ihre Kinosäle aus eigener Kraft digital umzurüsten und deshalb gewisse Filme nicht mehr zeigen können, erhalten bedingte finanzielle Unterstützung, welche an klare Kriterien bezüglich programmatischer