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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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rungstechnik in den Kinosälen üben einen zusätzlichen Druck auf die einheimische Filmproduktion und Kinobranche aus.

Der Schweizer Filmmarkt ist aufgrund sprachkultureller Gegebenheiten fragmentiert und im Vergleich zu den benachbarten Filmindustrien von zu geringer Grösse, um aus eigener Kraft und nach marktwirtschaftlichen Kriterien bestehen zu können. Der Bund spielt als wichtigster Förderpartner eine zentrale Rolle.39 Die Bundesleistungen werden von der SRG SSR idée suisse (Pacte de l’audiovisuel) substanziell ergänzt. Auf regionaler Ebene sind es insbesondere die Zürcher Filmstiftung und der Westschweizer Fonds Regio Films, welche die Entwicklung und Herstellung von Schweizer Filmen finanziell unterstützen.

Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Filmschaffen sowie die Vielfalt und Qualität des Filmangebots zu fördern und die Schweizer Filmkultur als Teil der nationalen Kultur und Identität zu stärken. Im Rahmen dieses Auftrags ist das BAK bestrebt, ein breitgefächertes und sichtbares schweizerisches Filmschaffen sowie eine lebendige Filmkultur zu ermöglichen. Es bemüht sich zudem um eine kohärente Förderungspolitik, die das Kriterium der hohen künstlerischen Qualität mit den Anforderungen des Marktes vereinbart.

Im Folgenden werden die einzelnen Förderungsbereiche40 erläutert sowie die Bedürfnisse des Schweizer Films in der Kreditperiode 2012–2015 dargestellt.

Förderungsbereich «Filmförderung»

Dieser Bereich bildet einen Schwerpunkt im Filmkredit. Der Bund leistet finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von Projekten (Drehbuch- und Projektentwicklung), für die Herstellung (Herstellungsförderung) und Verwertung von Schweizer Filmproduktionen (Promotion- und Verleihförderung) sowie für Gemeinschaftsproduktionen mit dem Ausland. Die Filmförderung basiert grundsätzlich auf zwei Instrumenten, der selektiven Filmförderung und der erfolgsabhängigen Filmförderung (succès cinéma). In der selektiven Filmförderung wird Finanzhilfe aufgrund qualitativer Kriterien (u. a. künstlerische Qualität des Projekts, kreative Eigenständigkeit, professionelle Durchführung des Projekts) zugesprochen. Die erfolgsabhängige Filmförderung berechnet sich aus den erzielten Kinoeintritten.

Förderungsbereich «Filmkultur»

Im Förderungsbereich «Filmkultur» werden verschiedene Förderungsmassnahmen zusammengefasst, welche zur Sensibilisierung der Bevölkerung, Vermittlung filmkulturell relevanter Themen und Filme sowie zur Promotion des Schweizer Films im nationalen und internationalen Kontext beitragen. Auf dieser Grundlage unterstützt der Bund Schweizer Filmfestivals, fördert die Herausgabe von Filmzeitschriften,

39Der Bund übernimmt laut Art. 7 der Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV,

SR 443.113) in der Regel bis zu 50 Prozent der Produktionskosten eines Films. Aufgrund des Zusammenspiels mit anderen Förderern beträgt die Finanzhilfe in Form von Bundessubventionen im Durchschnitt 30 bis 40 Prozent der Produktionskosten. In den verschiedenen Bereichen sind Maximalbeträge festgelegt (z. B. Spielfilm: 1 Mio., ausnahmsweise bis 1,5 Mio. pro Film).

40 Die Förderungsbereiche entsprechen den im FiG definierten Förderungsbereichen (Kap. 2 Art. 3– 6 FiG). Eine Ausnahme bildet der Bereich Koproduktionen und internationale Zusammenarbeit, der aufgrund seines finanziellen Gewichts und der internationalen Verträge mit der EU (MEDIA-Programm) und dem Europarat (Eurimages) gesondert aufgeführt ist.