Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Übersicht

1 Übersicht

1.1 Ausgangslage

Oberstes Ziel bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Weltweit ist anerkannt, dass für HAA) nur die Lagerung in geologisch stabilen Schichten die Sicherheit über die notwendigen langen Zeiträume gewährleisten kann. In der Schweiz ist die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Kernenergiegesetzgebung geregelt.

Nach Artikel 5 der KEV legt der Bund in einem Sachplan die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich fest. Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den «Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager» genehmigt. Darin sind die Regeln für das Verfahren festgelegt, das zu geeigneten Standorten für geologische Tiefenlager führen soll. Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei Etappen. Die erste Etappe ist Gegenstand des vorliegenden Berichts. Der Schwerpunkt der ersten Etappe liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien.

1.2 Projektorganisation und Zusammenarbeit

Die Federführung im Standortauswahlverfahren obliegt dem BFE. In den Sachgebieten Raumplanung und Umweltschutz wird das BFE vom ARE und vom BAFU unterstützt. Wesentliche Aufgabe der Entsorgungspflichtigen – vertreten durch die Nagra – ist es, in Etappe 1 geologische Standortgebiete vorzuschlagen und diese Vorschläge zuhanden der Behörden zu begründen. Die Sicherheitsbehörden und -kommissionen – namentlich das ENSI, die KNE, Swisstopo und die KNS – prüfen und beurteilen diese Vorschläge. Eine wichtige Rolle im Auswahlverfahren kommt den Standortkantonen zu. Diese arbeiten mit dem Bund zusammen, unterstützen ihn bei der Durchführung des Verfahrens und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Vor der formellen Anhörung fand eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen sowie Gemeinden sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene statt. Da verschiedene der vorgeschlagenen Standortgebiete direkt an Deutschland angrenzen, wurde Deutschland ebenfalls in diese Zusammenarbeit einbezogen.

1.3 Auswahl von geologischen Standortgebieten

Die Nagra reichte am 17. Oktober 2008 den Bericht mit ihren Vorschlägen für geologisch geeignete Standortgebiete für die Lagerung von SMA sowie von HAA beim BFE ein. Gemäss den Vorgaben des Sachplans basiert die Auswahl der Nagra ausschliesslich auf sicherheitstechnischen Kriterien und auf Kriterien der technischen Machbarkeit. Bei den Standortgebietsvorschlägen handelt es sich um folgende Standortgebiete:

 «Jura Ost» (ehemals «Bözberg»), «Jura-Südfuss», «Nördlich Lägern», «Südranden», «Wellenberg»

und «Zürich Nordost» (ehemals «Zürcher Weinland») für ein SMA-Tiefenlager.

 «Jura Ost» (ehemals «Bözberg»), «Nördlich Lägern» und «Zürich Nordost» (ehemals «Zürcher Wein-

land») für ein HAA-Tiefenlager bzw. für ein Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien).

Das ENSI hat die von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit überprüft. In seinem Gutachten, zu dem die KNE, Swisstopo und weitere Expertinnen und Experten beigetragen haben, bescheinigt das ENSI der Nagra eine fachlich fundierte, um-