Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

fassende und nachvollziehbare Analyse der geologischen Grundlagen. Aufgrund der Überprüfung stimmt das ENSI den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zu.

Nach Ansicht der KNS hat das ENSI das Vorgehen der Nagra detailliert nachvollzogen und die vorgeschlagenen Standortgebiete umfassend bewertet. Die KNS schliesst sich der Zustimmung des ENSI zu den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten für geologische Tiefenlager an und gibt in ihrer Stellungnahme Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab.

1.4 Raumplanerische Abklärungen

Die geologische Eignung ist das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium bei der Standortfestlegung. So werden bei der optimalen Platzierung der notwendigen Oberflächenanlagen für geologische Tiefenlager auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt:

 Das ARE hat in Etappe 1 zusammen mit dem BFE, den Standortkantonen und Vertretungen aus

Deutschland die Planungsperimeter festgelegt. Diese bezeichnen die geografischen Räume, in welchen die oberirdischen Anlagen für geologische Tiefenlager errichtet werden können.

 In Etappe 2 wird der Bund in allen potenziellen Standortregionen eine kantonsübergreifende sozio-

ökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW durchführen, die für mögliche Standorte eine umfassende Bewertung der Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers in den Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht. Um alle potenziellen Standorte für geologische Tiefenlager in Etappe 2 mit der gleichen Methodik und den gleichen Kriterien beurteilen zu können, hat das ARE unter Einbezug der Arbeitsgruppe Raumplanung eine raumplanerische Beurteilungsmethodik erarbeitet.

Diese Abklärungen bilden die Grundlagen für die Anordnung der Oberflächenanlagen sowie die Durchführung der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie in Etappe 2. Für die Festlegung der Standortgebietsvorschläge in Etappe 1 sind jedoch ausschliesslich sicherheitstechnische Kriterien und Kriterien der technischen Machbarkeit massgebend.

1.5 Standortregionen

Eine offene und transparente Information sowie der Einbezug der betroffenen Kantone, Regionen, Gemeinden und der Bevölkerung sind wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Ein zentrales Element ist dabei die «regionale Partizipation», die von den «Standortregionen» getragen wird und ab Etappe 2 konkrete Aufgaben wahrnimmt.

Eine Standortregion umfasst Gemeinden, die entweder durch ihre Geologie, durch oberirdische Bauten der künftigen geologischen Tiefenlager oder durch ihre Nähe zu den unmittelbar betroffenen Gebieten sowie durch zusätzliche raumplanerische, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten besonders betroffen sein könnten. In Zusammenarbeit mit Vertretenden der betroffenen Schweizer Kantone und Gemeinden sowie der angrenzenden deutschen Landkreise und Gemeinden hat das BFE in Etappe 1 die Standortregionen festgelegt.

1.6 Ausschuss der Kantone

Der AdK besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Standortkantone sowie betroffener Nachbarkantone und Nachbarstaaten. Er stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretenden der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicher, begleitet den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens und gibt zuhanden des Bundes Empfehlungen ab. In seiner Stellungnahme zu Etappe 1 vom Juli 2010 äussert sich der AdK zur Sicherheitstechnik und Geologie,