Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten

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Den betroffenen Banken werden für die Umsetzung der strengeren Eigenmittelvorschriften im BankG zwei neue Instrumente - Vorratskapital und Wandlungskapital - bereitgestellt: Sie können Aktienkapital auf Vorrat bilden und sollen Wandlungskapital (Contigent Convertibles Bonds – CoCos) begeben. Hat das harte Kernkapital (Common Equity) im Krisenfall einen tiefen Stand erreicht, dienen die in Eigenkapital gewandelte CoCos einerseits der Finanzierung der auf einen unabhängigen Rechtsträger übertragenen systemrelevanten Funktionen. Andererseits kann das Kapital einen Beitrag zur Sanierung der Restbank leisten. Das zusätzlich geschaffene Gesellschaftskapital darf nur zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung im Zusammenhang mit den Eigenmittelvorschriften verwendet werden.

Mit einer generellen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren und einem Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer auf Bond-Zinsen soll die Attraktivität für den gesamten Schweizer Kapitalmarkt und damit auch für die Begebung bedingter Pflichtwandelanleihen erhöht werden. Die Emission von CoCos in der Schweiz erhöht die Rechtssicherheit, was im Krisenfall entscheidend für das Funktionieren des vorgeschlagenen Sicherungsdispositives sein kann. Um zu vermeiden, dass systemrelevante Banken auch noch durch eine Steuer belastet werden, wenn sie sich in einer Notlage befinden, soll im Wandlungsfall zudem keine Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten erhoben werden.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen: Durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital entstehen Mindereinnahmen für den Bund von netto CHF 190 Millionen (d.h. abzüglich des aufgrund der Emissionstätigkeit des Bundes anfallenden Einnahmenanteils dieser Steuer). Bei Gemeinden und Kantonen führt die Abschaffung hingegen direkt zu einer jährlichen Entlastung von rund CHF 30 Mio. Diese profitieren daneben zusätzlich davon, dass durch die Abschaffung insbesondere auch Unternehmen entlastet werden, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Die Mindereinnahmen des Bundes werden durch zusätzliche Gewinn- und Einkommenssteuereinnahmen aus der Belebung des Schweizer Kapitalmarkts und möglicherweise höheren Einnahmen aus dem Übergang zum Zahlstellenprinzip in der Verrechnungssteuer auf Bond-Zinsen teilweise kompensiert. Durch die strengeren Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen könnten die Finanzierungskosten bei den TBTF-Banken steigen. Sie könnten versuchen, diese an die Kunden abzuwälzen. Da aber der Wettbewerb im Kreditgeschäft stark ist, dürfte eine mögliche Verringerung der Kreditvergabe der TBTF-Banken durch die nicht-systemrelevanten Banken zumindest teilweise ausgeglichen werden. Zudem verbessert ein funktionierender Kapitalmarkt die Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden Wettbewerbsverzerrungen zwischen TBTF-Banken und anderen Banken auf nationaler Ebene beseitigen und den Innovationsgrad erhöhen. Die Massnahmen führen nach der Implementierung zu einer höheren Bonität und damit zu tieferen Refinanzierungskosten für die im internationalen Wettbewerb stehenden Grossbanken.

Eine grössere Krisenresistenz fördert die Stabilität des Finanzsektors und stützt damit die gesamte Wirtschaft. Dieser Vorteil überwiegt allfällige Wachstumseinbussen, die mit den höheren Eigenmittelvorschriften verbunden sein könnten. Quantitative Aussagen sind nicht möglich.