Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten

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auf die Schweiz sind insofern interner Natur, als sie einen moderaten Rückgang der Steuereinnahmen nach sich ziehen könnten. Denn die wichtigsten Obligationenanleihen ausser den Bundesanleihen und den Anleihen von Kantonen und Gemeinden werden im Ausland emittiert und unterstehen zurzeit nicht der Verrechnungssteuerpflicht.

Ausserdem wirkt sich die Gesetzesänderung nicht auf die geltenden Abkommen mit der Europäischen Union aus, insbesondere nicht auf das Zinsbesteuerungsabkommen. Denn dieses Abkommen führt den Grundsatz eines Abzugs an der Quelle auf den Zinsen ein, die von einer im Inland ansässigen Zahlstelle an eine in der Europäischen Union ansässige natürliche Person entrichtet werden (bzw. die Möglichkeit, diesen Abzug mit einer freiwilligen Deklaration zu vermeiden). Die Rechtsgrundlage dieses Abzugs an der Quelle beruht aber auf einer internationalen Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, die sich auf Artikel 54 BV stützt, sich jedoch vom System der Verrechnungssteuer unterscheidet.

Die Vorlage tangiert demnach die internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht.