Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/67: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) · 4 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: J192-1104
‐ Dachverband Schweizerischer Jagdverbände (CHJV) / Neu: JagdSchweiz
4. Inkrafttreten
Es ist vorgesehen, dass die Verordnungsänderung am 1. Oktober 2010 in Kraft treten wird. Vor dem Hintergrund, dass keine Organisation aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit aus der Liste der be‐ schwerdeberechtigten Organisationen zu streichen ist, kann von einer früheren Inkraftsetzung der Verordnungsänderung abgesehen werden.
5. Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Revisionsvorlage hat auf Bund, Kantone und die Volkswirtschaft keine Auswirkungen in finan‐ zieller oder personeller Hinsicht.
4/4 312/2005-02225/02/04/01/J192-1104