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Vernehmlassung 2010/8: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 6 Seiten
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Originaltext
Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des Protokolls, unterzeichnet in Helsinki am 16. Dezember 1991, geändert durch das am 19. April 2006 in Helsinki unterzeichnete Protokoll
Abgeschlossen am 22. September 2009
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Republik Finnland,
vom Wunsch geleitet, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und das dazugehörige Protokoll, unterzeichnet in Helsinki am 16. Dezember 1991, geändert durch das am 19. April 2006 in Helsinki unterzeichnete Protokoll (nachfolgend «das Abkommen» beziehungsweise «das Protokoll zum Abkommen» genannt) zu ändern,
haben Folgendes vereinbart:
Art. I
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a (unter das Abkommen fallende Steuern) des Abkommens wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
«a) in Finnland:
(i) die staatliche Einkommenssteuer;
(ii) die Körperschaftssteuer;
(iii) die Gemeindesteuer;
(iv) die Kirchensteuer;
(v) die im Abzugswege an der Quelle erhobene Steuer von Zinsen; und (vi) die im Abzugswege an der Quelle erhobene Steuer von Einkünften nicht ansässiger Personen;
(im Folgenden als «finnische Steuer» bezeichnet);»
2009–3110