Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/80: Änderung der Maschinenverordnung (MaschV)
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Ergebnis der Anhörung
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung)
1 Einleitung
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in der Maschinenverordnung umgesetzt. Im Rahmen der bilateralen Verträge unter dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) wurde die Maschinenverordnung von der EG als gleichwertig anerkannt.
Die EU hat die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der EU-Richtlinie 2009/127/EG revidiert. Dies gibt Anlass zur Anpassung des Schweizer Rechts an die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Anpassung ist im Hinblick auf die Beibehaltung der Äquivalenz der Schweizer Gesetzgebung mit der Europäischen Gesetzgebung im Bereich der Maschinen und somit auch unter dem MRA CH-EG unerlässlich, andernfalls würden neue technische Handelshemmnisse entstehen.
Das eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD hat zum Entwurf der Maschinenverordnung vom 13. August bis 13. Oktober 2010 eine Anhörung durchgeführt.
2 Ergebnisse der Anhörung
Im Rahmen der Anhörung haben folgende Institutionen geantwortet:
Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerbschaftsbund, SWISS-MEM, CENTRE PATRONAL, Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, agriss, Schweizerischer Bauernverband, bfu, Suva, Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BfK
Das Echo der Anhörung war sehr positiv. Die Anpassung des Schweizer Rechts an die revidierte europäische Maschinenrichtlinie wurde als zwingendes Faktum betrachtet.