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Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 2 Seiten

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A Entwurf Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 20. März 20092 über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur wird wie folgt geändert:

Art. 4 Bst. a Ziffer 7 (neu)

7. Ausbau des Lichtraumprofils Basel–Gotthard Nord, Olten–Othmarsingen, Gotthard-Süd–Giubiasco, Giubiasco–Chiasso, Giubiasco–Lugano Vedeggio und Giubiasco– Ranzo mindestens auf einen Standard, der es erlaubt, Sattelauflieger mit einer Eckhöhe von vier Metern auf der Schiene zu befördern.

Art. 12a (neu) Vorfinanzierung

1Für die Vorfinanzierung des Ausbaus der Zulaufstrecken zur NEAT in Italien können variabel verzinsliche, rückzahlbare Darlehen gewährt werden.

2Der Bundesrat kann entsprechende Vereinbarungen mit Italien selbstständig abschliessen.

II

1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Es tritt am … in Kraft.

1BBl 2012 …

2 SR 742.140.2