Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/74: Änderungen im Zusammenhang mit der 3. Aktualisierung des Anhangs II zum Freizügigkeitsabkommen · 15 Seiten
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Der Kanton Zug verzichtet auf eine Eingabe. ZG Der Kanton ZH schliesst sich inhaltlich der Stellungnahme der GDK an. ZH Le PLR. Les Libéraux-Radicaux est favorable à l’ensemble des modifications FDP proposées, rendues nécessaires par la 3ème actualisation de l’annexe II de l‘Accord
sur la libre circulation des personnes.
Eine Detailbemerkung zur VORA.
Die SP Schweiz verzichtet auf eine materielle Stellungnahme und ist mit der Vorlage SP einverstanden.
Die SVP Schweiz äussert sich kritisch zur Vorlage. Die KVV/VORA-Revision sei SVP nochmals zu überdenken, insbesondere Artikel 37 KVV sei grundlegend zu
überarbeiten.
Die CSP Schweiz verzichtet auf eine Eingabe. CSP Das Konsumentenforum ist mit den Änderungen einverstanden. Konsumenten
forum Der FMH verzichtet auf eine materielle Stellungnahme. FMH H+ - Die Spitäler der Schweiz hat zur Vorlage keine Bemerkungen. H+ Die Nichtberücksichtigung der Rheinschiffer und Versicherten mit Wohnort im Ausland GE KVG im Risikoausgleich gemäss KVV wird explizit begrüsst.
Erwünscht wird die Ergänzung der bestehenden Bestimmung Artikel 11 Absatz 1 VORA
mit dem Zusatz: „Der Inhalt des Berichts wird von der gemeinsamen Einrichtung und
dem BAG gemeinsam festgelegt.“
Die RVK steht den Änderungen positiv gegenüber. RVK Den Krankenversicherern erscheinen die Anpassungen sinnvoll und richtig. Bedauert santésuisse werden indessen die Kurzfristigkeit der Anhörungs – respektive
Vernehmlassungsverfahren. Änderungen sind auch prämienrelevant. Die
Prämienberechnung der Versicherer sei aber erfolgt. Eine längere Vorlauffrist wäre
geboten gewesen.
- CSS: Verzichtet auf eine eigene Stellungnahme und verweist auf die Krankenver-Stellungnahme des Verbandes Santésuisse sicherer
- Groupe Mutuel: Grundsätzlich einverstanden. Da sowohl die Anpassung der
KVV als auch der VORA prämienrelevant sind, die Prämien für das Jahr 2012
seitens der Krankenversicherer jedoch bereits eingereicht wurden, konnten
diese Elemente anlässlich der Prämienberechnungen nicht mehr berücksichtigt
werden. Es bedarf künftig einer längeren Vorlaufszeit für solche VO-
Änderungen.
- Helsana: Die Ausklammerung von Rentner/-innen, Grenzgänger/-innen und
Entsandten Personen nachvollziehbar, auch wenn damit der Sinn und Zweck
des Risikoausgleichs in Teilbereichen unterlaufen wird und Anreize zur
Risikoselektion damit in Kauf genommen werden müssen.
- KK Wädenswil: Keine Bemerkungen.
- SLKK: Einverstanden. Finanzierung der Aufwendungen soll der Access Points
soll über die GE KVG erfolgen, nicht die Prämien der OKP.
- Swica: 3 Bemerkungen:
1) Ausübung einer Beschäftigung in mehreren Staaten
Bei Ausübung einer Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren
Staaten ist der Wohnstaat nur noch dann zuständig, wenn ein wesentlicher
Teil der Tätigkeit in diesem ausgeübt wird.
Was heisst „wesentlicher Teil“ ? Wird in Stellenprozenten gemessen und
wenn ja, ab welcher Höhe ist der Beschäftigungsanteil wesentlich ?
Diese Regelung sollte auf Rentner ausgedehnt werden, bspw. Indem die
Rente des Wohnsitzstaates nur dann vorgeht, wenn sie – analog zur
Grenzgängerregelung – einen gewissen Betrag überschreitet.
2) Behandlungswahlrecht bei Rentnern
Der Grundsatz des Behandlungswahlrechtes für alle Rentner wird
hinsichtlich Abrechnung weiterhin uneinheitlich umgesetzt, weil in einzelnen
Ländern nach wie vor mit Pauschalen abgerechnet wird.
Das Behandlungswahlrecht wird Rentner dazu einladen, sich vermehrt in
der Schweiz behandeln zu lassen. Aus der Praxis wissen wir, dass das
Bedürfnis hierzu gross ist, aber auf Grund der bisher fehlenden Vergütung