Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

Der VSAO lehnt die Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung ab VSAO und beantragt, es sei davon abzusehen. Begründung:

1. Mangelhafte Analyse Daten

Zurzeit wissen wir nur, dass die Anzahl der Gesuche um eine Abrechnungsnummer im laufenden Jahr überdurchschnittlich angestiegen ist. Das kann nach 10-jähriger Niederlassungsbeschränkung und in Anbetracht des bereits wieder drohenden Zulassungsstopps allerdings nicht verwundern. Bevor auf politischer Ebene ein nächster folgenschwerer Schnellschuss erfolgt, müsste zwingend geprüft werden, ob mit den beantragten ZSR-Nummern auch wirklich abgerechnet wird und wenn ja mit welchem Pensum. Die Tatsache, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte Teilzeit in einer Praxis arbeiten, wird in der aktuellen Diskussion schlicht ausgeblendet.

Nutzen

Obwohl der Zulassungsstopp 10 Jahre in Kraft war, wurde nie vertieft untersucht, welches die Auswirkungen und der Nutzen sind. Eine Studie des Instituts für Unternehmensforschung der Universität St. Gallen aus dem Jahr 2004 belegt, dass die Korrelationen zwischen den Ärztedichten in den verschiedenen Kantonen und den prozentualen Veränderungen der Kassenleistungen für die „ambulante Behandlung Arztpraxis“ sowie insgesamt pro Versicherten nicht signifikant sind und dass zwischen dem Anstieg der Grundversicherungsprämien von 1999 bis 2002 und den Ärztedichten kein statistisch signifikanter Zusammenhang besteht. Die Studie kommt zum Schluss, dass sich die Aussage, eine zu hohe Ärztedichte habe die Leistungen der Krankenversicherer oder die Prämien 1999 bis 2002 in die Höhe getrieben nicht belegen lasse. Die oft zitierte Behauptung, jede neue Arztpraxis generiere zusätzliche Gesundheitskosten in der Höhe von einer halben Million Franken, ist in dieser plakativen Form unhaltbar. Zahlreiche andere Faktoren tragen ebenfalls zum Anstieg der Gesundheitskosten bei (neue Abklärungs- und Behandlungsmöglichkeiten, teure Medikamente, Demographie, die steigenden Ansprüche der Bevölkerung u.a.). Die steigende Ärztezahl ist Folge einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Eine Begrenzung der Ärztezahl verkennt diese Tatsache und wird deshalb ihr Ziel, die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu dämpfen, verfehlen. Solange Nutzen und Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung nicht untersucht sind, ist die Massnahme etwa so plausibel, wie eine Reduktion der Tankstellenanzahl, um den Benzinverbrauch zu senken.

Ärztemangel

Ebenfalls nicht untersucht wurde bisher der Zusammenhang zwischen Zulassungsbeschränkung und Ärztemangel. Es ist offensichtlich, dass wir in der Schweiz einen zunehmenden Ärztemangel haben. In Spitälern, Grundversorgerpraxen und in einigen Facharztpraxen ist er bereits akut. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium OBSAN ortet im Jahr 2030 eine Versorgungslücke von bis zu 30 Prozent der prognostizierten Konsultationen im Bereich Grundversorgung und 15-30 Prozent im Bereich Spezialisten. Trotz dieser Situation wird nun mit dem erneuten Zulassungsstopp eine Massnahme vorgeschlagen, wie sie normalerweise bei einer Ärzteplethora zur Anwendung

kommt. Der VSAO macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass zwischen der Zulassungsbeschränkung und dem Ärztemangel ein Zusammenhang besteht. Zum einen verunmöglicht der Zulassungsstopp innovative Praxisprojekte wie sie heute viele Ärztinnen und Ärzte wünschen. Sie möchten sich frei zusammenschliessen und gemeinsam eine Praxis übernehmen oder eröffnen. Vielleicht ist nur ein Partner Grundversorger im klassischen Sinn, die andern würden beispielsweise als Gynäkologin, Rheumatologin, Orthopäde usw. mit einem kleinen Pensum die Grundversorgerpraxis ideal ergänzen wollen. Solche Pro-