Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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Die Zunahme von Patienten in Spitalnotfällen ist eine Tatsache und darauf zurückzuführen, dass niedergelassene Grundversorger weniger für Notfallbehandlungen zur Verfügung stehen als früher. Besonders betroffen sind die Fachbereiche Pädiatrie und Psychiatrie. Spitäler und Hausärzte haben vielerorts gute Kooperationen gefunden, um Lücken zu schliessen und ihre knappen Personalressourcen gemeinsam optimal zu nutzen. Die Kooperationen sind praxisorientiert und werden von den Beteiligten getragen. Es braucht hier kein Steuerungselement wie den Zulassungsstopp via Kanton.

Vom stationären in den ambulanten Bereich

Die versorgungspolitischen Bestrebungen der Kantone verfolgen das Ziel der Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen, einige Kantone schreiben dies sogar vor (Kt. Bern). Die ambulanten Leistungen via Zulassungsbeschränkung ein-zudämmen bedeutet nicht nur einen medizinischen Rückschritt, sondern lässt die tatsächlichen Entwicklungen ausser Acht.

Für die Psychiatrie in der Rehabilitation sind ambulante Behandlungen zur Integration und Wiedereingliederung von zentraler Bedeutung. Die Entwicklung der Psychiatrie richtet sich nach dem Grundsatz „ambulant vor teilstationär vor stationär“ (offizieller Leitfaden zur Psychiatrieplanung der GDK, Juli 2008). Es kann nicht angehen, eine Verlagerung in den ambulanten Bereich zu fordern und dann umgehend das – für die immer noch gleiche Anzahl Behandlungen – notwendige ärztliche Personal per Zulassungsstopp zu beschränken. Grotesk ist das Argument, in den Spitälern den Zulassungsstopp einzuführen, weil die Leistungen an ambulanten Patientinnen und Patienten zugenommen hätten, nachdem die Politik jahrelang „ambulant vor stationär“ gefordert hat und die Spitäler und Kliniken sich daran gehalten haben.

Das Belegarztsystem, welches den Ärzten erlaubt, sowohl im stationären wie auch ambulanten Bereich tätig zu sein wird durch den Zulassungsstopp erschwert resp. verhindert. Die durch das Belegarztsystem gelebte integrierte Versorgung des Patienten, welcher vor, während und nach einem Spitalaufenthalt behandelt wird, ist nicht mehr sichergestellt.

Der Zulassungsstopp führt zu einem Behandlungsabbau. Die Spitäler können somit ihrer Aufnahmepflicht nicht nachkommen und könnten dadurch die Leistungsaufträge der Kantone nicht mehr erfüllen. Die Sicherung der Aufnahmepflicht kann nicht via Zulassungstopp erfolgen.

Kostensenkung

Die Spitäler und Kliniken haben das Wachstum der stationären Leistungen und deren Kosten durch die Verlagerungen in den deutlich günstigeren ambulanten Bereich wesentlich gebremst. Dieser Trend der Kosteneinsparung soll nun via Deckelung der ambulanten Spitalbehandlungen gebremst resp. verhindert werden. Die volkswirtschaftlich sinnvolle Verkürzung von Behandlungs- bzw. Aufenthaltsdauern soll unterbunden werden. Gerade auch mit Blick ins Ausland, ist dieser Schritt nicht nachvollziehbar: Deutschland hat mit der Einführung der DRG das Verbot zum Betrieb von Spitalambulatorien aufgehoben.

Ausbildung

Zur Deckung des zukünftigen Behandlungsbedarfs stützt der Bund die Ausbildung von mehr Medizinalpersonal. Mit dem Zulassungsstopp sollen aber Stellen beschränkt werden. Dies ist ein falsches Signal: Es verschärft den Nachwuchsmangel in der Pflege und Medizin. Die medizinischen Berufe müssen für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung attraktiv bleiben. Die Assistenzärztinnen und -ärzte müssen gemäss der Weiterbildungsordnung im ambulanten Bereich arbeiten. Die Rationierung qualifizierter Leistungserbringer in den Spitalambulatorien führt direkt zum Abbau von Aus- und Weiterbildungsleistungen und gefährdet den Bildungsauftrag. Die verfügbaren Fachärztinnen und -ärzte müssen ihre Tätigkeit auf die Dienstleistungserbringung konzentrieren