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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Entwurf vom 8. April 2013

Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

In der ganzen Verordnung wird «Bundesamt» durch «BLW» ersetzt.

Art. 3 Abs. 1, 1quater, 2 und 3 Bst. a

1 Investitionshilfen für Ökonomiegebäude werden nur ausgerichtet, wenn auf dem Betrieb ein Arbeitsbedarf für mindestens 1,25 Standardarbeitskräfte (SAK) besteht.

1quater Für alle übrigen einzelbetrieblichen Investitionshilfen ist auf dem Betrieb ein Arbeitsbedarf von mindestens 1,00 SAK erforderlich.

2 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann ergänzend zu Artikel 3 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 19982(LBV) für spezielle Betriebszweige sowie für den produzierenden Gartenbau für die Berechnung der SAK zusätzliche Faktoren festlegen.

3 Für die Berechnung des Arbeitsbedarfs werden nicht berücksichtigt:

a. landwirtschaftliche Nutzflächen, die in einer Fahrdistanz von mehr als 10 km vom Betriebszentrum entfernt liegen;

Art. 5 Einleitungssatz

Innerhalb von drei Jahren vor der Gewährung von Investitionshilfen muss der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin den Betrieb oder Teile davon unter folgenden Voraussetzungen übernommen haben oder übernehmen:

1 SR 913.1

2 SR 910.91

2013–......