Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Das SRK findet den Titel des Gesetzes irreführend, da es nur um die Fachhochschulberufe gehe und nicht um Gesundheitsberufe allgemein.
Patienten/Konsumenten
SPO begrüsst die Bestimmungen im Vorentwurf grundsätzlich, insbesondere, da sie zur Patientensicherheit und zu einheitlichen Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung führen.
Die FRC findet die Harmonisierungsbestrebungen wichtig, möchte sich sonst aber nicht zur Vorlage äussern.
alzheimer erachtet es als positiv, dass zumindest bei der Ausbildung an Fachhochschulen einheitliche Standards gelten sollen.
Versicherungen
santésuisse ist dem Gesetzesentwurf und seinen Zielen gegenüber kritisch eingestellt. Fachkräftemangel bestehe v.a. auf der Stufe Fachfrauen/-männer Gesundheit (FaGe). Es sei fraglich, ob durch die mit dem GesBG vorgenommene Akademisierung gewisser Gesundheitsberufe wirklich eine Qualitätsverbesserung herbeigeführt werde. Es wird in Frage gestellt, ob die durch das GesBG vorgenommene Akademisierung gewisser Gesundheitsberufe wirklich eine Qualitätsverbesserung herbeiführe. Es sei weiter festzustellen, dass weder der Gesetzesentwurf noch die dazu gehörenden Erläuterungen Aussagen dazu machten, was die einheitliche Regelung hinsichtlich Berufsbildung der in Artikel 2 erwähnten und neu bewilligungspflichtigen Gesundheitsberufe auf Bachelorstufe konkret für die Abrechnung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bedeuten. Heute könne auf ärztliche Anordnung abgerechnet werden. Eine Änderung dieser Praxis bringe den Patienten keinen Nutzen.
Varia
SAMW unterstützt den vorliegenden Entwurf und beurteilt ihn grundsätzlich positiv. Unterstrichen werden insbesondere die Priorität der Patientensicherheit und Versorgungsqualität, die Kongruenz mit dem MedBG, die Definition der Abschlusskompetenzen, die Konkretisierung der Berufspflichten sowie die Akkreditierung der Studiengänge. Auch VSS begrüsst den Entwurf und beurteilt ihn grundsätzlich positiv, insbesondere bezüglich Priorität der Patientensicherheit und Versorgungsqualität, Definition der Abschlusskompetenzen gemäss KFH, Konkretisierung der Berufspflichten sowie Akkreditierung. SIN unterstützt die Schaffung eines GesBG sowie die Analogie zum MedBG. Auch VFP und FH Schweiz begrüssen die Schaffung eines Gesundheitsberufegesetzes. SMLA begrüsst gemeinsame Qualitätsvorgaben bei der Ausbildung. Die Qualitätssicherung solllen v.a. auch auf bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse angewendet werden. FER und Angestellte Schweiz unterstützen die Ziele des Gesetzes, insbesondere die Vereinheitlichung der Bildungsanforderungen sowie die Akkreditierung und die Anerkennung der Abschlüsse. CP begrüsst die Ziele des Gesetzes, insbesondere die Vereinheitlichung der Bildungs- und Berufsausübungsanforderungen, die Gleichbehandlung der Pflege HF / FH sowie die Akkreditierung und die Anerkennung der Abschlüsse. Das BFG unterstützt die Stossrichtung des GesBG, das im Ausbildungsbereich mehr Transparenz bringe.
ASD hat Bedenken zum GesBG. Insbesondere führe die Zweispurigkeit HF / FH zu Klassendenken und Unsicherheit im betrieblichen Handling. Die ASD spricht sich gegen die Akademisierung der Pflegeberufe aus: der Markt brauche nicht mehr Wissenschaft, sondern mehr Pflegebefähigung. In der Deutschschweiz habe die Akademisierung aufgrund der Maturitätsquote einen Fachkräftemangel zur Folge. Die Argumentation „Entlastung der Ärzte“ um Kompetenzverschiebungen zu bewirken, sei fragwürdig. Die Entlastung habe auf administrativer Ebene zu geschehen.