Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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Bezug zum MedBG

Kantone

AR, FR, GE, GL, GR, SG, TG, TI, VD, VS und ZH werten die Anlehnung der Gesetzesstruktur an MedBG bzw. PsyG positiv.

Parteien

Die BDP wertet die Orientierung am MedBG mit Blick auf die Interprofessionalität als positiv.

Berufsverbände

SBK, ChiroSuisse, SHV, IG Swiss ANP, FSO, sozciologie, SVDE, SIGA, HÄ CH und FSP begrüssen die konzeptionelle Ausrichtung des Entwurfs am MedBG. HÄ CH führt aus, dass damit die Interprofessionalität erleichtert werde.

SIN/SUS und IG Swiss ANP begrüssen eine gewisse Analogie zum MedBG; diese liege im Bereich des aktiven Berufsregisters und des verbindlichen lebenslangen Lernens jedoch deutlich unter den Erwartungen.

KKA findet das Ausmass der Anlehnung des GesBG ans MedBG für den zu regelnden Bereich unverhältnismässig. Ebenso äussert sich BEKAG.

Bildungsbereich

ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH, BKE-KFH, SUK, KFH, Konferenz HF, HES-SO und BKP-KFH werten die generelle Orientierung der GesBG am MedBG als positiv. Gemäss ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH, BKE-KFH und BKP-KFH stelle sie eine Voraussetzung für eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit dar.

Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen

Hplus und PH CH beurteilen eine dem MedBG analoge Regelung als zielführend.

PKS fordert, dass sich das GesBG am MedBG orientieren solle.

Berufsbezeichnungsschutz/Titelschutz

Kantone

BE und VD fordern einen Berufsbezeichnungsschutz. Die Kantone SG und ZH fordern den Schutz der FH-Titel im GesBG.

Parteien

BDP, CVP und SP sprechen sich für einen Berufsbezeichnungs- bzw. einen Titelschutz aus. Auch die GLP findet einen Berufsbezeichnungsschutz unabdingbar.

Wirtschaft

Der sgv fordert, die Berufsbezeichnungen gesetzlich zu schützen und im Bereich der HF mit Professional Bachelor zu ergänzen.