Vorlage
Vernehmlassung 2012/135: Pa.Iv. 07.402 Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Bundesbeschluss über die Kinder- und Jugendpolitik Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:
Art. 67 Abs. 1 und 1bis (neu)
1 Bund und Kantone verfolgen eine aktive Kinder- und Jugendpolitik. Sie tragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung.
1bis Der Bund kann Grundsätze festlegen über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft.
Minderheit (Pieren, de Courten, Freysinger, Grin, Keller Peter, Müri)
1bis streichen
II
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Minderheit (Müri, de Courten, Derder, Grin, Keller Peter, Pieren, Schillinger,
Wasserfallen)
Nichteintreten
1 BBl 2012 ...
2 BBl 2012 ...
3 SR 101 2012–......