Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/135: Pa.Iv. 07.402 Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz · 10 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
07.402 Parlamentarische Initiative. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz.
Vernehmlassung vom 12. November 2012 bis 22. Februar 2013
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
19. April 2013
1 Ausgangslage
Nationalrätin Viola Amherd (CVP, VS) reichte am 12. März 2007 eine parlamentarische Initiative „Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz“ (07.402) ein. Sie verlangte die Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfas-
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sung (BV) durch einen Artikel 1 über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Am 2. November 2007 gab die Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) der parlamentarischen Initiative Amherd mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Nach Kenntnisnahme des bundesrätlichen Berichts zur Strategie für eine schweizerische Kinder- und
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Jugendpolitik entschied die Schwesterkommission WBK-SR am 14. Oktober 2008 dem Beschluss mit 9 zu 2 Stimmen nicht zuzustimmen. Die WBK-NR hat am 20. November 2008 beschlossen an ihrem ersten Entscheid mit 13 zu 11 Stimmen festzuhalten und Antrag an ihren Rat zu stellen. Der Nationalrat gab am 5. März 2009 der Initiative Folge, die Kommission des Ständerates stimmte am 12. Mai 2009 ebenfalls zu.
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Aufgrund der Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) wurden die Beratungen an der Initiative unterbrochen und die WBK-NR beantragte dem Nationalrat eine Fristverlängerung um 2 Jahre. Der Nationalrat hiess die Fristverlängerung am 18. März 2011 gut. Am 8. September 2011 setzte die WBK-NR eine Subkommission „Jugendschutz“ ein und beauftragte sie am 17. November 2011 einen Berichts- und Erlassentwurf auszuarbeiten. Am 18. Oktober 2012 stimmte die WBK-NR dem vorliegenden Bericht- und Erlassentwurf mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu und beschloss, ihn bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen in eine Vernehmlassung zu geben.
Die Vernehmlassung dauerte vom 12. November 2012 bis zum 22. Februar 2013. Im Anhang findet sich eine Liste aller Vernehmlassungsteilnehmenden mit den entsprechenden Abkürzungen.
1SR 101
2Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate Janiak
(00.3469) vom 27. September 2000, Wyss (00.3400) vom 23. Juni 2000 und Wyss (01.3350) vom 21. Juni 2001, Eidgenössisches Departement des Innern, 27. August 2008.
3 SR 446.1
Aktenzeichen: 023.61-02/2013/90271