Vorlage B

Vernehmlassung 2012/139: Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht (Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesbeschluss über eine zusätzliche materielle Schranke für Verfassungsrevisionen (Kerngehalt der Grundrechte)

(Vorlage B) Vorentwurf

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1

beschliesst:

I

Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:

Art. 139 Abs. 3

3Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie, zwingende Bestimmungen des Völkerrechts oder den Kerngehalt der Grundrechte, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

Art. 193 Abs. 4

4Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts und der Kerngehalt der Grundrechte dürfen nicht verletzt werden.

Art. 194 Abs. 2

2Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren; sie darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts und den Kerngehalt der Grundrechte nicht verletzen.

II

1Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

SR ..........

1 BBl ...

2 SR 101