Vorlage C

Vernehmlassung 2012/139: Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht (Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesgesetz Vorentwurf über die politischen Rechte (Materielle Vorprüfung von Volksinitiativen; Vorlage C)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 17. Dezember 19762 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:

Art. 69 Abs. 4

4Sie unterbreitet dem Bundesamt für Justiz und der Direktion für Völkerrecht die vom Initiativkomitee unterzeichneten Initiativtexte zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht und mit dem Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung. Die Initiativtexte müssen von mindestens zwei Mitgliedern unterzeichnet sein.

Art. 75 Abs. 1

1Ist bei einer Volksinitiative die Einheit der Materie (Art. 139 Abs. 3 und Art. 194 Abs. 2 BV) oder die Einheit der Form (Art. 139 Abs. 3 und Art. 194 Abs. 3 BV) nicht gewahrt oder verletzt die Volksinitiative zwingende Bestimmungen des Völkerrechts oder den Kerngehalt der Grundrechte (Art. 139 Abs. 3, 193 Abs. 4 und 194 Abs. 2 BV), so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

SR ..........

1BBl ...

2 SR 161.1