Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/149: Änderungen der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1), der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) · 5 Seiten
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1. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
1.1. Ausgangslage
Die Vernehmlassungsvorlage enthält die Ausführungsbestimmungen zur Asylgesetzrevision vom 14. Dezember 2012 (Erlass 1).
Die Kernpunkte der Asylgesetzrevision vom 14. Dezember 2012 bilden:
der Ersatz der Nichteintretenstatbestände durch ein beschleunigtes materielles Verfahren;
die Einführung einer Vorbereitungsphase und der medizinischen Untersuchung in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes (EVZ);
verschiedene neue Verfahrensbestimmungen und Formvorschriften zu den Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuchen und zum Beschwerdeverfahren;
die neue Grundlage für die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund beim Bau kantonaler Haftanstalten für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft;
verschiedene Änderungen im Bereich der Ausrichtung der Bundesbeiträge im Asylbereich;
die neue Grundlage zur Ausrichtung finanzieller Beiträge zur Förderung der Integration.
Die Vernehmlassung dauerte vom 26. Juni 2013 bis zum 17. Oktober 2013. Insgesamt wurden 42 Stellungnahmen eingereicht (25 Kantone; 2 Parteien, 15 interessierte Kreise).
1.2. Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen
Haben die Vernehmlassungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies als Zustimmung gewertet. Wird lediglich zu einem oder zwei Änderungsvorschlägen Bezug genommen, wird die Stellungnahme bei den übrigen Änderungsvorschlägen unter der Rubrik „keine Bemerkungen“ aufgeführt. Wenn keine Stellungnahme eingereicht wurde, wird dies unter der nachfolgenden Ziffer 2 (Verzeichnis der Eingaben) aufgeführt.
Wird vom Vernehmlassungsadressaten gewünscht, dass bei nicht kommentierten Vorschlägen nicht auf Zustimmung oder Ablehnung geschlossen wird, wird dies bei der Auswertung unter der Rubrik „keine Bemerkungen“ berücksichtigt.
1.3. Vernehmlassungsergebnisse
1.3.1 Zusammenfassung
Die Verordnungsänderungen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmenden im Grundsatz begrüsst. Am meisten Reaktionen lösten die vorgeschlagenen Änderungen zur Umsetzung von Artikel 55 AuG (Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge im Integrationsbereich) und Artikel 82 Absatz 1 AuG (Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes beim Bau kantonaler Administrativhaftanstalten) aus. Bei den Verordnungsbestimmungen im Integrationsbereich wurde insbesondere von der Schweizerischen Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) und von verschiedenen Kantonen kritisch angemerkt, dass diese, bzw. die Erläuterungen im Bericht teilweise nicht vollständig dem Grundlagenpapier vom 23. No-