Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/149: Änderungen der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1), der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) · 5 Seiten
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Parteien:
Die FDP begrüsst die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen mit Ausnahme von Art. 7c AsylV 1(Gebühren für Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche). Sie erachtet insbesondere die Verordnungsbestimmungen zur Haftplatzfinanzierung als sinnvoll. Sie geht davon aus, dass diese Grundlagen es ermöglichen werden, innert kurzer Zeit genügend Administrativhaftplätze schaffen zu können.
Die SVP lehnt grundsätzlich sämtliche Verordnungsanpassungen ab. Besonders kritisch beurteilt sie, die Umsetzung der Haftplatzfinanzierung auf Verordnungsstufe und die vorgeschlagenen Änderungen der VIntA. Entgegen dem Wortlaut der gesetzlichen Grundlage (Art. 82 Abs. 1 AuG) ergebe sich aus der parlamentarischen Debatte zur Asylgesetzrevision klar, dass der Bund sämtliche Kosten für den Bau und die Errichtung kantonaler Haftanstalten übernehmen müsse, da er insbesondere auch für den Vollzug zuständig sei. Eine grundsätzliche Ablehnung seitens des SVP besteht auch gegen die Änderungsvorschläge in der VIntA. Besonders negativ erachtet die SVP „den massiven Ausbau der Integrationsmassnahmen zugunsten von vorläufig Aufgenommenen“.
Die SP und die Grünen haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
Interessierte Kreise:
Während VKM und SSV die vorgeschlagenen Änderungen zu Haftplatzfinanzierung ausdrücklich begrüssen, sehen KKJPD und KdK Änderungsbedarf hinsichtlich der Voraussetzungen für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen (Art. 15j VVWA) und hinsichtlich der Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Baukosten (Art. 15k VVWA). Sie erachten, eine finanzielle Beteiligung nach Grösse der Haftanstalt nicht als tauglich, sind der Auffassung, dass die Trennungsvorgaben (Straf-, - Administrativhaft) zu einschränkend seien und beantragen, dass die Beiträge des Bundes generell höher ausfallen sollen, damit entsprechende Bauvorhaben in den Kantonen schneller realisiert werden könnten. SFH begrüsst die Bedingungen ausdrücklich, welche der Bund an eine finanzielle Beteiligung beim Bau von Administrativhaftanstalten knüpft. Einerseits werde damit der Rechtsprechung des Bundesgerichts auf Verordnungsstufe Rechnung getragen. Andererseits würden auch die von der Nationalen Kommission für die Verhütung von Folter vorgeschlagenen Anregungen zur Behebung von Mängeln im Haftregime der ausländerrechtlichen Administrativhaft berücksichtigt.
KID und KdK begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen der VIntA. Sie erwarten jedoch, dass diese noch präziser den Inhalt des Grundlagenpapiers vom 23. November 2011 zwischen Bund und Kantonen wiedergeben.
2. Verzeichnis der Eingaben
Kantone:
AR Kanton Appenzell Ausserrhoden, Regierungsrat
AG Kanton Aargau, Regierungsrat
AI Kanton Appenzell Innerrhoden, Landammann und Standeskommission BE Kanton Bern, Regierungsrat
BL Kanton Basel-Landschaft, Regierungsrat
BS Kanton Basel-Stadt, Regierungsrat
FR Etat de Fribourg, Conseil d‘Etat
GE République et Canton de Genève, Conseil d’Etat
GL Kanton Glarus, Regierungsrat
GR Kanton Graubünden, Regierungsrat
JU République et Canton du Jura, Gouvernement
LU Kanton Luzern, Gesundheits- und Sozialdepartement