Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/15: Änderung der Energieverordnung (EnV) - KEV: Anpassung der Vergütungssätze PV · 8 Seiten
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werden müssen, um die Fristen einzuhalten. Damit wären sie heute bereits wieder veraltet.
Veränderungen gegenüber der Anhörungsversion sind insbesondere bei den Vergütungssätzen der mittleren und grösseren Anlagen zu verzeichnen. Bei freistehenden Anlagen war der Datensatz ungenügend, da in dieser Kategorie für eine Erhebung zu wenig Anlagen gebaut werden. Folgedessen wurden die gleichen Absenkraten der angebauten Anlagen auch auf freistehende angewendet.
Die Berechnung der Gestehungskosten zeigte bei angebauten Kleinanlagen eine extreme Streuung (Grafik S. 6). Die Ausreisser nach oben wurden bereits aussortiert und erscheinen nicht mehr in der Grafik. Die festgelegten Referenzanlagen sind mit roten Punkten erkennbar. Die eingerechneten Unterhaltskosten bleiben unverändert im Vergleich zu den bisherigen Vergütungssätzen.
3. Fragen und Diskussion
IGEB, Fritz: Wie wirkt sich diese Absenkung auf den Zuschlag für Konsumenten aus?
BFE, Wolfer: Auf den Zuschlag, den die Endkonsumenten zahlen müssen, hat die Änderung der Vergütungssätze für PV-Anlagen im Endeffekt keinen Einfluss. Werden die Vergütungen abgesenkt, können mit den gleichen finanziellen Mitteln in Zukunft entsprechend mehr neue Anlagen gebaut werden. Dies dürfte in der PV-Branche zu einer Mehrbeschäftigung führen. Eine Erhöhung des maximal zulässigen EnG-Zuschlags für die Endkonsumenten steht aber derzeit zur Diskussion.
Swissgrid, Burkhard: Der Zuschlag für KEV beträgt aktuell 0.35 Rp./kWh. 0.1 Rp./kWh sind für Schutz und Nutzung der Gewässer vorgesehen.
Swisssolar, Stickelberger: Die Politik diskutiert darüber, die Grossverbraucher weiter als bis heute zu entlasten.
ADEV, Bay: Wie sieht die Situation in 20 Jahren aus, wenn sich die Kostenstruktur möglicherweise grundlegend geändert hat? Ist ein Ausstieg aus der KEV auch dann problemlos möglich?
BFE, Wolfer: Ja, aus der KEV kann man jederzeit aussteigen.
Genossenschaft Elektra Jegenstorf, Dörig: Wie verbindlich ist das geplante Datum (1. Oktober 2012) für das Inkraftreten der revidierten Vergütungssätze?
BFE, Wolfer: Ursprünglich war ein Inkrafttreten auf den 1.8.2012 geplant. Aus abrechnungstechnischen Gründen ist es sinnvoller, das Inkraftreten auf ein Quartalsende zu planen. Voraussichtlich wird die revidierte EnV somit am 1.10.2012 in Kraft treten.
ESTI, Hürlimann: Werden eine oder zwei Anpassungen erfolgen?
BFE, Wolfer: Es handelt sich um eine Anpassung
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