Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 104 Seiten
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Revision BPR 2013. Vernehmlassungsergebnisse. Zusammenstellung
Révision LDP 2013. Procédure de consultation. Récapitulation
Revisione LDP 2013. Procedura di consultazione. Riassunto Seite 24 von 104
22 Einzelne Fragenkomplexe Positiv Negativ Questions groupées Positif Négatif Singole proposte Positivo Negativo
223 Berufsangabe SZ, GL, FR, SO, SH, AR ZH (soll zumindest freiwillig
Kandidierender ("grundsätzlich"), AI, SG, GR, möglich bleiben, zusätzlich auch AG, TI, VD, GE (Cette der Vermerk 'bisher'), LU, TG Soll auf die Berufsangabe für information n'est ni pertinente
Kandidierende verzichtet ni digne de foi), SSK VS("Non. De manière générale, werden? la profession des candidats figure sur le bulletin de vote (c'est Indication de la profession un élément qui n'est pas sans des candidats intérêt pour l'électeur). Si la profession continue à figurer sur Faut-il renoncer à exiger le bulletin de vote, il est
l’indication de la profession souhaitable qu'elle figure sur la des candidats ? liste des candidatures (cela permet un contrôle entre la liste déposée et le bulletin de vote)"), NE, JU ("Elément important pour Indicazione della la personnalité des candidats. Il professione dei candidati est important que les candidats qui le souhaitent puissent
Occorre rinunciare a esigere continuer à le faire.")
l'indicazione della professione
dei candidati? SVP, PLR, PES, BDP
CP (L'indication revêt un intérêt pour les votants qui souhaitent verner au mieux les candidats), SBV (Berufsangabe
Kandiderender soll obligatorisch bleiben), SGB
Bemerkungen/Remarques/Osservazioni:
bis
a "Weiter beantragen wir einen zusätzlichen Abs. 2 , in dem eine zusätzliche Bestimmung
aufzunehmen ist, wonach die Kandidatinnen und Kandidaten freiwillig Beruf und die bisherige Zugehörigkeit zum Nationalrat (Vermerk «bisher») angeben können. Diese bisher in einzelnen Kantonen zusätzlich angebotene Möglichkeit ist allgemein sehr beliebt und soll deshalb der Klarheit wegen ausdrücklich in einer gesetzlichen Bestimmung festgehalten werden. (…) Wünschenswert wäre zudem eine Regelung, wie mit der Aufführung der Namen von Personen umgegangen werden soll, die im Alltag unter einem Namen und/oder Vornamen bekannt sind, die keinen Bezug zu den amtlichen Namen und Vornamen zulassen (wie beispielsweise Künstlerinnen und Künstler, transsexuelle Personen usw.). " (ZH)
b "Administrativ auf Stufe Kanton würde es eine Vereinfachung bringen, wenn der Beruf der
Kandidierenden nicht mehr angegeben werden muss. Die Angabe des Berufes löst bei der Einreichung der Wahlvorschläge heute regelmässig verschiedene Rückfragen bei den Kandidierenden aus, was den Aufwand bei der Erfassung der Kandidaturen vergrössert. - Aus Sicht der Stimmberechtigten kann es hilfreich und ein wichtiges Kriterium für ihre Stimmabgabe sein, wenn bei den Kandidierenden auch der Beruf angegeben ist. Zudem ist vorgesehen, dass bei den Kandidaturen bei den Mehrheitswahlen nach wie vor der Beruf angegeben werden muss bis
(Arf 47 Abs. 1 BPR). … Bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern wird … die Angabe des Berufes als Minimalangabe für eine Kandidatur qualifiziert. Was bei den Auslandschweizern gilt, soll auch bei den Inlandschweizerinnen und Inlandschweizern gelten." (LU)
c "Grundsätzlich ist die Angabe des Berufs eine wertvolle Information für die Stimmbürger. - Da
Berufsangaben frei gewählt werden können, ist deren Aussagekraft hie und da beschränkt." (OW)