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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten

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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen

Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart

im Biozidprodukt in

der Form, in der es in

Verkehr gebracht wird

sigem, hartem Untergrund gelagert werden muss, um ein direktes Austreten des Produkts in den Boden oder in Wasser zu verhindern, und dass gegebenenfalls austretendes Produkt zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden muss.

Fipronil (±)-5-Amino-1-(2,6- 950 g/kg 1. Oktober 2013 30. September 18 Bei der Risikobewertung der EU wurde nur die Verdichlor-α,α,α,-trifluor- p- 2023 wendung für gewerbliche Zwecke in Innenräumen mit tolyl)-4- Ausbringung an Orten berücksichtigt, die nach der trifluormethylsulfinylpy- Ausbringung für Menschen und Haustiere normalerrazol- 3-carbonitriln (1:1) weise unzugänglich sind. Bei der Prüfung eines Ge-EG-Nr.: 424-610-5 suchs auf Zulassung eines Produkts nach den Arti-CAS-Nr.: 120068-37-3 keln 11 und 17 VBP bewerten die BS erforder-

lichenfalls für ein bestimmtes Produkt die

Verwendungszwecke oder Expositionsszenarios und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Flocoumafen 4-Hydroxy-3- 955 g/kg 1. Oktober 2011 30. September 14 Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft: [(1RS,3RS;1RS,3RS)- 2016 1. die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den 1,2,3,4-tetrahydro-3- Produkten darf 50 mg/kg nicht übersteigen, und nur [4-(4-trifluormethylben- gebrauchsfertige Produkte sind zulässig,

zyloxy)phenyl]-1- 2. die Produkte müssen einen aversiven Stoff und naphthyl]cumarin gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten,

EG-Nr.: 421-960-0 3. die Produkte dürfen nicht als Haftgift verwendet CAS-Nr.: 90035-08-8 werden,

4. sowohl die Primär- als auch die Sekundärexposition von Menschen, Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfügbaren Massnahmen zur Risikominderung