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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten

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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen

Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart

im Biozidprodukt in

der Form, in der es in

Verkehr gebracht wird

deltes Holz nach der Behandlung unter einer Abdeckung und/oder auf undurchlässigem, harten Untergrund gelagert werden muss, um direktes Austreten in den Boden oder in Gewässer zu verhindern, und dass etwaige Verluste bei der Anwendung des Produkts zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden müssen.

Imidacloprid (2E)-1-[(6-chlorpyridin-3-970 g/kg 1. Juli 2013 30. Juni 2023 18 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines yl)methyl]-N- Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten nitroimidazolidin-2- imin die BS erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt EG-Nr.: 428-040-8 die Verwendungszwecke oder Expositionsszenarien CAS-Nr.: 138261-41-3 und die Risiken für die Bevölkerungsgruppen und die

Umweltkompartimente, die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Produkte werden nicht für Verwendungen in der Tierhaltung, bei denen der Eintrag in Kläranlagen oder der direkte Eintrag in Oberflächengewässer nicht verhindert werden kann, zugelassen, es sei denn, es werden Daten vorgelegt, die nachweisen, dass ein Produkt die Anforderungen der Artikel 11 und 17 VBP, gegebenenfalls durch die Anwendung geeigneter Risikominderungsmassnahmen, erfüllt. Die Zulassungen sind an geeignete Risikominderungsmassnahmen geknüpft. Insbesondere müssen geeignete Risikominderungsmassnahmen ergriffen werden, um die potenzielle Exposition von Säuglingen und Kindern zu minimieren. Bei Imidacloprid enthaltenden Produkten, bei denen Rückstände in Lebens- oder Futtermitteln auftreten können, prüfen die BS, ob es notwendig ist, gemäss der FIV neue Höchstkonzentrationen oder gemäss der FMBV neue Höchstwerte festzulegen oder